Ärztliche Bescheinigung -Vorsorgeuntersuchung
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Wird eine arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung veranlaßt, so hat der Unternehmer dem ermächtigten Arzt aufzugeben:
- den Untersuchungsbefund schriftlich festzuhalten und den Versicherten über den Untersuchungsbefund zu unterrichten, sowie
- den Untersuchungsbefund, soweit es sich um die Konzentration eines Stoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm handelt,der
a) für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Stelle auf Verlangen der zuständigen staatlichen Behörde und
b) der Berufsgenossenschaft auf deren Verlangen vorzulegen,
