Alkoholprobleme
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Alkoholmissbrauch stellt ein gewichtiges Problem unserer Gesellschaft dar. Auch vor den Toren der Betriebe macht die Volksdroge Alkohol nicht Halt. Menschen mit Alkoholproblemen sind überall in der Arbeitswelt, in allen Berufen und Hierarchieebenen zu finden.
Von 100 Beschäftigten sind durchschnittlich 5 alkoholabhängig und weitere 5 gefährdet. Über Art und Menge des Alkoholkonsums, der zwangsläufig in die Sucht führt, eine Aussage zu treffen, ist unmöglich. Dies ist von Mensch zu Mensch verschieden. Die Grenze zwischen unbedenklichem Genuss und Missbrauch ist fließend. Körperliche Schäden sind zu erwarten, wenn Männer 40 Gramm oder Frauen 20 Gramm reinen Alkohol täglich über längere Zeit trinken.
Einer Menge von 30 Gramm entsprechen beispielsweise etwa 0,75 l Bier oder 0,35 l Wein. Unbedenklich ist ein Trinkverhalten, sofern alkoholische Getränke in begrenzter Menge zum Genuss oder zum Löschen des Durstes konsumiert werden. Missbrauch beginnt, wenn der Alkoholkonsum zu körperlichen und psychischen Gesundheitsschäden führt. Als Kriterien für einen beginnenden Missbrauch gelten Konsum zu unpassenden Gelegenheiten, zum Beispiel beim Autofahren, Trinken bis zum Rausch, zur Problembewältigung oder Verdrängung sowie der chronische Konsum oben genannter Trinkmengen. Der Übergang vom Missbrauch zum Krankheitsbild der Alkoholabhängigkeit ist vor allem durch steigenden Kontrollverlust beziehungsweise Entzugssymptome gekennzeichnet.
Betriebliche Risiken Die Beschäftigung alkoholkranker Mitarbeiter im Betrieb ist in mehrerer Hinsicht problematisch. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille kommt es zu einer Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit und Zunahme der Risikobereitschaft. Ab 0,5 Promille ergeben sich Konzentrationsstörungen, Gleichgewichtsstörungen und vor allem eine Verlängerung der Reaktionszeit.
Diese Wirkungen des Alkohols können im Betrieb zu Minder- und Fehlleistungen sowie Fehlzeiten führen und im schlimmsten Fall zu Arbeits- und Wegeunfällen. Um gezielt Mitarbeitern mit Alkoholproblemen helfen zu können, müssen diese im Betrieb erst einmal erkannt werden. Dies erweist sich als schwierig und erstreckt sich meist über einen längeren Zeitraum. Denn der Betroffene versucht seine Probleme zu verheimlichen und eine entsprechende Fassade aufrecht zu halten.
Außerdem schützen oft die Angehörigen und sogar Kollegen den Betroffenen, um das Alkoholproblem vor der Betriebsleitung zu verschleiern. Auffällige Fehlzeiten, Leistungsminderung, Änderungen des Verhaltens und auch des Erscheinungsbildes können erste Hinweise auf ein Alkoholproblem eines Mitarbeiters sein.
Umgang mit Alkoholabhängigen im Betrieb
Bis heute sind in den Betrieben im Umgang mit alkoholkranken Mitarbeitern oft nur zwei extreme Positionen vertreten.
Es gibt Betriebe, die bei geringstem Verdacht auf eine Suchtproblematik den Betroffenen entlassen. Eine solche Vorgehensweise ist meist für beide Seiten wenig hilfreich. Der Betrieb verliert eventuell einen qualifizierten Mitarbeiter und für den Betroffenen bedeutet die Entlassung oft den Anfang des sozialen Abstieges.
Auf der anderen Seite ist in den Unternehmen oft ein anderes Extrem zu beobachten. Betroffene sind im ganzen Betrieb bezüglich ihres Alkoholkonsums bekannt, es ist ein offenes Geheimnis. Sie werden jedoch von Kollegen und Betriebsleitung „mitgezogen“ und gedeckt. Ab und zu gibt es vielleicht ein klärendes Gespräch, es werden vom Alkoholkranken Versprechungen gemacht. Nach kurzer Zeit ist jedoch alles wieder beim Alten. Vorgesetzte sowie Kollegen reagieren hilflos und resignieren am Ende. Der Betroffene verstrickt sich weiter im Teufelskreis der Sucht. Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer übernimmt für ihr Unternehmen die betriebsärztliche Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ("Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2), u.a.:
- Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Organisation der Ersten Hilfe Beratung beim Einsatz von chronisch Kranken und Schwerbehinderten
- Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschussitzungen
- Beratung bei Suchtproblematik
- Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
- Arbeitsschutzberatung
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

