Alkoholverbot für Fahranfänger

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Alkohol bei Fahranfängern
Alkohol bei Fahranfängern

Wirkungsvolle Maßnahme, um schwere Unfälle zu verhüten - Rund jeder vierte an einem Alkoholunfall Beteiligte kommt aus der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen. Das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger trat zum 1. August 2007 in Kraft. Die gesetzliche Regelung ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um schwere Unfälle mit Fahranfängern zu verhindern. Die jungen Fahrer stehen bei Verkehrsunfällen besonders im Fokus.

Das Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Verstöße gegen das Alkoholverbot sollen im Regelfall mit einer Geldbuße in Höhe von 125 Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) geahndet werden. Verpflichtend wird darüber hinaus die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Unterhalb eines Alkoholpegels von 0,5 Promille wird auf ein Fahrverbot verzichtet.

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