Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
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Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
werden auf Grund einer Rechtsvorschrift (§ 3 ASiG) durchgeführt, um vom Gesetz-, bzw. Verordnungsgeber nicht näher benannte Gefährdungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen, den Arbeitnehmer zu beraten, und um Präventivma�nahmen erarbeiten zu können. Allgemeine arbeitsmedizinische Untersuchungen können auch auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 11 ArbSchG) durchgeführt werden.
[ http://www.arbeit-medizin.de/Arbeitsmediziner.html]
[ http://www.arbeit-medizin.de/Betriebsarzt.html]
Kernpunkt Betreuung durch Arbeitsmediziner / Betriebsarzt
Ein Kernpunkt unserer Dienstleistung ist die Betreuung durch Arbeitsmediziner / Betriebsärzte. Die arbeitsmedizinische bzw. betriebsmedizinische Betreuung wurde in der BGV A2 neu geregelt . Daher wurde den Unternehmern von den Berufsgenossenschaften bisher vorgegeben, in Abhängigkeit von den Gefährdungen und der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, für festgelegte Zeiten die Betreuung durch Arbeitsmediziner / Betriebsärzte festzulegen.
