Alokohol am Steuer
Aus DiemerWiki
Seit 1. 8. 2007 gilt die 0,0-Promille Grenze für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und für alle jungen Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Was für die Jungen jetzt verpflichtend ist, sollten auch alle anderen Fahrer freiwillig tun: Ganz auf Alkohol verzichten, wenn sie sich noch ans Steuer setzen.
Denn grundsätzlich gilt:
Wer sich nach Alkoholgenuss ans Steuer setzt und einen Unfall verursacht, riskiert den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten. Dieser entfällt grundsätzlich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber (= absolute Fahruntüchtigkeit). In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die rechtlich wesentliche alleinige Ursache des Unfalls ist. Aber auch bei einem Alkoholpegel unter 1,1 Promille kann der Versicherungsschutz entfallen. Und zwar dann, wenn bei einem Unfall außer dem Alkoholeinfluss keine anderen Unfallursachen erkennbar sind. Quelle BGN
Betreuung vor Ort: Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer übernimmt für Ihr Unternehmen die betriebsärztliche Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ("Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2), u.a.:
- Beratung bei Suchtproblematik
- Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Organisation der Ersten Hilfe Beratung beim Einsatz von chronisch Kranken und Schwerbehinderten
- Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
- Arbeitsschutzberatung
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Unsere arbeitsmedizinischen Untersuchungen finden vor Ort in Ihrem Betrieb statt.

