Arbeitsmedizin

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Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind ein Anliegen jedes Unternehmens. Eine Voraussetzung dazu sind sichere und gesunde Arbeitsplätze. Bei der arbeitsmedizinischen Betreuung, der betriebsärztlichen Betreuung und der Gefährdungsbeurteilung solcher Arbeitsplätze leisten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H.Diemer wertvolle Hilfe. Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Ein Kernpunkt unserer Dienstleistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung (betriebsärztliche Betreuung).


Betriebsärztliche Betreuung neu geregelt in der BGV A2

Bisher wurde den Unternehmern von den Berufsgenossenschaften vorgegeben, in Abhängigkeit von den Gefährdungen und der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, für festgelegte Zeiten die arbeitsmedizinische Betreuung - betriebsärztliche Betreuung festzulegen.

Die Berufsgenossenschaften haben nun reagiert und mit den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ein neues, für alle Berufsgenossenschaften übergreifendes Gesamtkonzept für die arbeitsmedizinische Betreuung und betriebsärztliche Betreuung erarbeitet. Geregelt ist die arbeitsmedizinische Betreuung (betriebsärztliche Betreuung) bisher in den Unfallverhütungsvorschriften für Betriebsärzte (BGV A6/BGV A7). Diese Vorschriften wurde mit der BGV A2 in eine Vorschrift zusammengeführt.

Dies bot sich an, weil die Tätigkeiten von Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ineinander greifen und sich ergänzen.

Arbeitsmedizin - Ingenieurbüro Diemer

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