Aus Unfällen lernen
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Aus Unfällen lernen - LKW-Fahrer übersieht Aushilfskraft
Beim Ankuppeln eines beladenen Anhängers wird Müller S. von einem LKW schwer verletzt. Dem Fahrer des LKWs werden gravierende Versäumnisse angelastet. Deshalb: Bei Rückwärtsfahrt Sichtkontakt zum Einweiser halten.
Müller S. arbeitet jeden Samstag als Aushilfskraft. An einem Dienstagmorgen kommen er und sein Freund aus einem ganz anderen Grund auf das Firmengelände:
Die beiden wollen sich einen Transporter für einen geplanten Umzug ausleihen. An der Laderampe auf dem Betriebshof treffen sie den Chef von Müller S., der gerade einen LKW-Anhänger belädt. Der vergattert die Männer, ihm bei der Beladung zu helfen. Mit den Worten "Es ist eine eilige Lieferung", macht er den beiden Druck. Und weil’s der Chef ist, packen die Freunde eben mit an.
Als der Anhänger voll ist, sollen sie den LKW-Fahrer beim Ankuppeln des Anhängers einweisen. Und ohne die beiden weiter zu instruieren, lässt der Geschäftsführer Müller S. und Stefan B. an der Verladerampe zurück.
Allerdings gibt es Probleme mit dem Rangieren: Der Hof ist zu klein, die Längsachsen der beiden Fahrzeuge fluchten nicht. Statt dessen bewegt sich der LKW abgewinkelt auf den Anhänger zu. Stefan B. gibt fahrerseitig Einweisung, Müller S. steht auf der Beifahrerseite. Weil die Deichsel des Anhängers zu hoch ist und das Kupplungsmaul nicht treffen kann, tritt Müller S. schnell zwischen die Fahrzeuge und steigt auf die Anhänger-Deichsel. Er will die Deichsel durch sein Gewicht in Position drücken. Erneut versucht der Fahrer ohne Erfolg, die Deichsel zu treffen.
Doch jetzt passiert das Unglück: Weil er mit dem Fahrzeug zu weit zurückstößt, klemmt er T., der immer noch auf der Deichsel steht, zwischen Anhänger und LKW ein. Dieser wird bewußtlos. Er erleidet Quetschungen der Lunge und Prellungen am Oberkörper. Die Verletzungen sind so schwer, dass er mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden muss.
Er habe beim Rangieren nur auf Stefan B. geachtet und nicht geahnt, dass der Freund sich auf der Deichsel befindet, sagte der Fahrer später zur Entschuldigung. Eine Erklärung, die der ermittelnden Staatsanwaltschaft nicht genügte. Denn es wäre seine Pflicht gewesen, für eine ordnungsgemäße Vorgehensweise beim Kuppeln zu sorgen. So hätte er beispielsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Fahrzeuge“ sicherstellen müssen, dass sich keine Person zwischen den Fahrzeugen befindet. Außerdem gab es an der Deichsel eine Einstelleinrichtung , mit der die richtige Höhe ohne Probleme hätte eingestellt werden können. Wegen dieser gravierenden Versäumnisse wurde gegen den Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet.
Aber auch der Chef ist nicht schuldlos an dem Unfall:
Denn er hätte beide Männer nicht für diese Arbeit einsetzen dürfen, da beide ganz offenkundig keine Unterweisung erhalten hatten.
Infos zum Thema Erstunterweisung der Mitarbeiter
Lastgabel versehentlich abgesenkt
In einem Betrieb war der Gabelstaplerfahrer damit beschäftigt, das Fahrzeug eines Kunden mit palettierter Ware zu beladen. Als er wieder eine Palette mit Kartons auf dem Fahrzeug absetzen wollte, fiel ihm ein Brett auf der Ladefläche auf, welches das vollflächige Absetzen der Palette nicht erlaubt hätte. Der Fahrer erhob sich daraufhin vom Sitz und langte mit der Hand rechts am Hubmast vorbei in den Gefahrbereich unterhalb der Last, um das Brett zu entfernen.
Dabei betätigte er versehentlich mit dem Bein den Steuerhebel für die Auf- und Abwärtsbewegung der Lastgabel. Diese bewegte sich daraufhin nach unten und quetschte seine Hand ein, die sich in diesem Moment am Brett unterhalb der Lastgabel befand.
Der nächste Unfallhergang zeigt, dass ein solches Fehlverhalten leider häufig vorkommt. In einem anderen Betrieb hatte der Lagerarbeiter den Auftrag, Ware mit einem Flurförderzeug zu kommissionieren. Nachdem er bereits mehrere Kommissionen zusammengestellt hatte, wollte er leergeräumte Paletten aufstapeln.
Dabei bemerkte er auf der obersten Palette eines Stapels ein Blatt mit Barcodes. Dieses wollte er von der Palette nehmen und griff dazu durch den Hubmast hindurch nach dem Blatt. Er tat dies wohl, um Zeit zu sparen. Sonst hätte er nämlich das Gerät vom Stapel wegfahren, stillsetzen und anschließend das Blatt vom Stapel nehmen müssen.
Beim Durchgreifen durch den Hubmast passierte es dann: Der Mann geriet versehentlich mit dem rechten Oberschenkel an den Schalthebel, mit dem die Lastgabel auf- und abwärts gesteuert wird. Die Gabel senkte sich daraufhin ab. Dies geschah genau in dem Augenblick, als seine linke Hand sich zwischen Palettenstapel und Gabel befand. Ehe er die Hand zurückziehen konnte, wurde sie erfasst und gegen den Palettenstapel gedrückt. Schwere Quetschungen waren der Preis für eine mögliche Zeitersparnis.
Beide Unfälle zeigen,wie gefährlich es sein kann, vom Fahrersitz aus in den Gefahrbereich am Lastaufnahmemittel hineinzugreifen. In den vorliegenden Fällen hätten die Fahrer die Last absetzen müssen und erst dann am Palettenstapel beziehungsweise an der Ladefläche hantieren dürfen.
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