Baustellenabsicherung

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Baustellenabsicherung: RSA mit Regelplänen

Vor Beginn jeder Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrsbereichen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung über Art und Umfang der Baustellensicherung bei der zuständigen Behörde, z. B. Straßenverkehrsbehörde, einzuholen. Der Antrag muss u. a. enthalten:

  • Art und Ausmaß der Bauarbeiten
  • vorgesehene Straßenabschnitte
  • Art der Verkehrsbehinderung
  • Beginn der Arbeiten
  • voraussichtliche Dauer
  • Verkehrszeichenplan (Ausnahme: kurze Dauer der Baumaßnahme, geringer Umfang)
  • vorgesehene Umleitungen
  • Beleuchtung
  • Nennung der Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahmen und die Unterhaltung.
  • Reihenfolge und Abstände der erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach den Richtlinien (RSA) einhalten.
  • Verkehrszeichen und -einrichtungen gut sichtbar und standfest aufstellen. Verkehrszeichen in retroreflektierender Ausführung einsetzen.

Verschmutzungen an Verkehrszeichen beseitigen und von Pflanzenwuchs freihalten. Verschmutzte Straßen reinigen.

  • Ende der Baumaßnahme der Behörde anzeigen.


Quelle :Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft


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