Beratungen bei arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und Erkrankungen
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Die betriebliche Gesundheitsförderung ist eine wichtige Aufgabe der Arbeitsmedizin.
Arbeitsmedizinische Prävention und betriebliche sowie individuelle Gesundheitsförderung sind nicht zu trennen dazu zählen Beratungen bei arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und Erkrankungen.
Das Ziel der betriebsärztlichen arbeitsmedizinischen Betreuung wird in Zukunft der ganzheitlicher Ansatz im Arbeitsschutz auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Regeln und eine zunehmende Verpflichtung zur Qualitätssicherung und Mitwirkung bei der Gesundheitsförderung sein Unabhängig davon, ob ein Berufskrankheiten-Risiko besteht, geht es vermehrt darum, die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, die unterhalb der Berufskrankheiten-Schwelle als Teilursache für arbeitsbezogene Erkrankungen in Frage kommen. Hierzu gehören Belastungen aus der Arbeitsorganisation, psychische und soziale Belastungen, Streß und Ergonomie.
