Berufsgenossenschaftliches Regelwerk

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Das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk umfasst Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln), Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BG-Grundsätze).

  • BG-Regeln (BGR) dienen einerseits dazu, bestimmte staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften zu konkretisieren oder zu erläutern; andererseits können sie im Einzelnen auch Schutzzielangaben enthalten, die zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich sind.
  • BG-Informationen (BGI) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
  • BG-Grundsätze (BGG) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
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