Betreuung durch Arbeitsmediziner / Betriebsärzte

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Geregelt ist die Betreuung durch Arbeitsmediziner - Betriebsarzt bisher in den Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte (BGV A6 / BGV A7). Diese Vorschrift wurde mit der BGV A2 Betriebsärzte in eine Vorschrift zusammengeführt. Dies bot sich an, weil die Tätigkeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner - Betriebsarzt ineinander greifen und sich ergänzen. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind ein Anliegen jedes Unternehmens. Eine Voraussetzung dazu sind sichere und gesunde Arbeitsplätze.

Bei der Betreuung durch Arbeitsmediziner und Betriebsärzte leisten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H.Diemer bei der Gefährdungsbeurteilung solcher Arbeitsplätze wertvolle Hilfe. Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen der Arbeits- und Betriebsmedizin,

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