Betreuung vor Ort
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Das Arbeitssicherheitsgesetz "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft" (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte" (früher BGV A6) fordern von den Unternehmen die Bestellung von Sicherheitsfachkräften.
Bei der Aufteilung des Bundesgebiets in Betreuungsgebiete wurde die Verteilung unserer zu betreuenden Unternehmen berücksichtigt. Somit kann das Ingenieurbüro Diemer eine flächendeckende, regelmäßige Betreuung gewährleisten.
Die Aufteilung des Bundesgebiets verkürzt die Fahrzeiten und erhöht die Zeiten, die unsere Sichehrheitsingenieure und Sicherheitsfachkräfte in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen. Jedes Unternehmen hat somit einen festen Ansprechpartner im Außendienst, der auf kurzem Wege zu erreichen ist. So werden durch einen engeren Kontakt die Bearbeitungszeiten für anstehenden Maßnahmen verkürzt.
Desweiteren übernimmt das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer die betriebsärztliche / arbeitsmedizinische Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ("Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2) für Ihr Unternehmen, u.a.:
- Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
- Organisation der Ersten Hilfe Beratung beim Einsatz von chronisch Kranken und Schwerbehinderten
- Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Gefährdungsbeurteilung und Belastungsbeurteilung
- Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
- Erstbegehung des Betriebes und der Anlagen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschussitzungen
- Beratung bei Suchtproblematik
- Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
- Arbeitsschutzberatung
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Unsere Experten beraten betriebsärztlich u. arbeitsmedizinisch. Sie führen Analysen durch, halten Vorträge und führen Schulungen zu betriebsärztlichen und arbeitsmedizinischen Themen durch, wie z.B.
- Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte"
- Gefahrstoffverordnung
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen z.B. G- Untersuchungen z. B. G 37
