Betreuungsgrundlagen der Arbeitsmediziner / Betriebsärzte

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Beim ersten Termin mit dem Betriebsarzt erfolgt eine Erstbesprechung, bei der mit dem Ansprechpartner anhand einer aktuellen Mitarbeiterliste (sollte zum Termin vorhanden sein) die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen in Abhängigkeit der Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter festgelegt werden.

Leitfaden zur Arbeitsmedizinischen Betreuung durch das Ingenieurbüro Diemer in Form von Einzelbausteinen aus denen Sie auswählen können z.B.

  • Erstbesprechung
  • Erstbegehung
  • Folgebegehung
  • Vorsorgeuntersuchungen:
  • G 20 Lärm
  • G 24 Hauterkrankungen
  • G 25 Fahr-, Steuer- u. Überwachungtätigkeiten
  • G 37 Bildschirm- Arbeitsplätze
  • G 39 Schweißrauche
  • G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
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