Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
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In manchen Bereichen ist es unerlässlich, Gefahrstoffe (z.B. Reinigungsmittel) einzusetzen. Um die Gefährdung für die Beschäftigten möglichst klein zu halten, ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden verwendeten Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. In den Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Anordnungen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie zu Schutz der Umwelt enthalten. Die Betriebsanweisungen sollten möglichst gut sichtbar ausgehängt werden. Wir bieten Ihnen den Service, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zu erstellen an.
Als Grundlage dienen die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter (vom Hersteller oder Lieferanten des Produktes) und die Angaben im Gefahrstoff-Erfassungsbogen zur Erstellung einer Betriebsanweisung.

