Betriebsbeauftragte im Unternehmen
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Die Arbeits- und Produktionsprozesse sind heute sehr komplex. Komplex sind auch die Gefahren, die für Mensch und Umwelt entstehen können. Zunehmend entwickeln die Unternehmen deshalb Gefahren- und Umweltmanagementsysteme. Eine tragende Rolle haben darin Betriebsbeauftragte.
Modernes Gefahrenmanagement braucht spezielles Know-how, das sowohl die heute sehr umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch Vorschriften und Gesetze zu den einzelnen Problemfeldern umfasst. In der betrieblichen Praxis kann dies nur durch speziell ausgebildete Personen sichergestellt werden. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften erlassen, nach denen Betriebsbeauftragte zu bestellen und auszubilden sind.
Der Unternehmer muss, je nach Art und Größe des Betriebes oder einer Anlage, verschiedene Betriebsbeauftragte schriftlich bestellen. Er muss dafür sorgen, dass sie die notwendige Sachkunde erlangen - in der Regel durch anerkannte Lehrgänge. Die Voraussetzungen für eine Beauftragtentätigkeit sind von Bereich zu Bereich unterschiedlich, zum Beispiel Studienabschluss, praktische Erfahrungen, Zuverlässigkeit usw.
Die Aufgaben von Betriebsbeauftragten können von internen Mitarbeitern oder externen Betriebsbeauftragten übernommen werden. Werden externe Betriebsbeauftragte verpflichtet, muss sich der Unternehmer die Sachkunde schriftlich nachweisen lassen. Es ist genau festgelegt, wie der Betriebsbeauftragte im Betrieb mit dem Betriebs- bzw. Personalrat, der Unternehmensführung, der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt zusammenarbeiten sollte. Datenschutz- und Strahlenschutzbeauftragte arbeiten unter bestimmten Bedingungen auch mit den Behörden zusammen. Der Unternehmer hat allen Betriebsbeauftragten ausreichend viel Arbeitszeit für ihre Aufgaben und für Fortbildung zur Verfügung zu stellen. Wird ein Mitarbeiter für mehrere Betriebsbeauftragten-Funktionen bestellt oder mit anderen Funktionen im Betrieb ausgelastet, dann kann es sein, dass er aus Zeitmangel seine Aufgaben als Betriebsbeauftragter nicht mehr erfüllen kann. Es ist dann notwendig, die Aufgaben des einen oder mehrerer Betriebsbeauftragter auf andere Mitarbeiter oder einen externen Dienst zu übertragen.
