Betriebsorganisation
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Arbeitsschutz stellt sich in Ihrem Betrieb nicht von allein ein, diesen zu organisieren gehört zu Ihrer Verantwortung als Unternehmer bzw. als Vorgesetzter.
Hierbei sind u.a. zu beachten:
- Sicherheitsorganisation/Arbeitsschutzmanagement,
- sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung,
- Pflichtenübertragung auf die Vorgesetzten,
- Gefährdungsbeurteilung,
- Gefahrstoffverzeichnis,
- Betriebsanweisung und Unterweisung,
- Notfallpläne und erste Hilfe.
Es ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt bei der mit einzubeziehen.
