Betriebsorganisation

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Arbeitsschutz stellt sich in Ihrem Betrieb nicht von allein ein, diesen zu organisieren gehört zu Ihrer Verantwortung als Unternehmer bzw. als Vorgesetzter.

Hierbei sind u.a. zu beachten:

  • Sicherheitsorganisation/Arbeitsschutzmanagement,
  • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung,
  • Pflichtenübertragung auf die Vorgesetzten,
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Gefahrstoffverzeichnis,
  • Betriebsanweisung und Unterweisung,
  • Notfallpläne und erste Hilfe.

Es ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt bei der mit einzubeziehen.

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