Brandschaden
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Brandschaden durch eine brennende Zigarette: Muss Mitarbeiter zahlen?
Eine noch brennende Zigarette, hat in einem Büro einen Schaden von 100.000 Euro verursacht. Die Firma sah das Verhalten des Mitarbeiters als grob fahrlässig an, zog vor Gericht und forderte Schadenersatz. Muss der Arbeitnehmer zahlen?
In dem konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter einen vollen Aschenbecher in einem Plastikeimer entleert und dabei eine glimmende Zigarette übersehen. Es entstand ein Schwelbrand, der einen Schaden von 100.000 Euro verursachte. Der Arbeitgeber verklagte den Mitarbeiter wegen grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz. Die Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters übernahm nur einen Teil des Schadens. Daher klagte der Arbeitgeber auf Zahlung des vollen Schadenersatzes.
Das Arbeitsgericht wies die Klage ab; der Arbeitgeber legte daher Berufung beim Landesarbeitsgericht ein. Die Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht wiesen jedoch die Berufung ab.
Begründung: Das Rauchen am Arbeitsplatz sei zwar Privatangelegenheit, das Entleeren des Aschenbechers jedoch eine betrieblich bedingte Reinigungstätigkeit, die im Interesse des Arbeitgebers liege. Bei der Brandverursachung sei dem Arbeitnehmer nur eine mittlere Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Er hafte daher nur teilweise für den Brandschaden. (Az. 11 Sa 121/04) Quelle: vdsi

