Brandschutzbeauftragter
Aus DiemerWiki
Der Brandschutzbeauftragte ist unter anderem zuständig für die Überwachung der Feuermelde- und Alarmeinrichtungen, baulichen Brandschutz, Flucht- und Rettungswege , Brandschutzordnung, Feuerwehrplan, Feuerlöschübungen etc.
Gesetzliche Grundlagen:
Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Sicherheit, also den Arbeits- und Brandschutz im Betrieb, verantwortlich. Diese Verantwortung hinsichtlich des Brandschutzes ist unter anderem in den folgenden Gesetzen und Vorschriften verankert:
- §3 ArbSchG §618 Abs.1 BGB
- §62 Abs.1 HGB
Bestellpflicht:
Derzeit wird die Bestellung des Brandschutzbeauftragten gesetzlich bzw. behördlich in einigen Bundesländern für Krankenhäuser und in den meisten Bundesländern für Verkaufsstätten gefordert. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann von den Versicherern mit einem Rabatt auf die Feuerversicherungsprämie honoriert werden.
