CE-Checks für Maschinen

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CE-Checks: auch für Betreiber wichtig

Der Maschinenhersteller darf nur richtlinienkonforme Maschinen in Verkehr bringen. Dies heißt, dass er nur Maschinen auf den europäischen Markt bringen darf, welche die grundlegenden Anforderungen der Binnenmarkt-Richtlinien, insbesondere der Maschinenrichtlinie, erfüllen. Desgleichen darf der Betreiber von Maschinen ebenfalls nur richtlinienkonforme Maschinen in Betrieb nehmen. In diesem Fall muss er allerdings die Mindestanforderungen der Rahmenrichtlinien mit Einzelrichtlinien, z. B. der Arbeitsmittel-Benutzungsrichtlinie, einhalten.


Warum ein CE-Check durchgeführt werden sollte ?

Für den Betreiber von Maschinen stellt sich beim Kauf die Frage, ob die gekaufte Maschine richtlinienkonform hergestellt worden ist und damit verbunden die grundlegenden Anforderungen der Binnenmarkt-Richtlinien erfüllt sind. Bei der Beantwortung dieser Frage soll der CE-Check dem Betreiber Hilfestellung leisten. Der CE-Check kann selbstverständlich keine vollständige Prüfung der Beschaffenheitsanforderungen einer Maschine beinhalten. Dies kann nur der Hersteller selbst oder eine Prüf- und Zertifizierungsstelle, zum Beispiel im Rahmen einer GS-Prüfung, durchführen. Gleichwohl kann der Betreiber, beispielsweise durch die Sicherheitsfachkraft des Betriebes, mit Hilfe des CE-Check prüfen lassen, ob die Voraussetzungen des Inverkehrbringens erfüllt und die wesentlichen Schutzmaßnahmen eingehalten sind.


Welche grundlegenden Anforderungen sind zu erfüllen?

Wer Maschinen in Verkehr bringt, hat insbesondere die grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Grundsätzlich sind demnach bei der Konzipierung und dem Bau von Maschinen folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • Gefahrenanalyse durchführen,
  • Gefahrloses Betreiben, Rüsten und Warten gewährleisten,
  • Berücksichtigung aller Unfallrisiken in allen Lebensphasen,
  • Verhinderung einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung,
  • Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien,
  • Beachtung der Rangfolge von Schutzmaßnahmen,
  • Lieferung mit allen wesentlichen Spezialausrüstungen oder Zubehörteilen.

Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind verschiedene harmonisierte Normen ratifiziert worden, die sich ebenfalls auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Maschinen beziehen und bei deren Umsetzung eine Übereinstimmung mit Anforderungen der Maschinenrichtlinie anzunehmen ist (Konformitätsvermutung).

Unter Berücksichtigung der für bestimmte Maschinen relevanten harmonisierten Normen, die in der Konformitätserklärung / Herstellererklärung aufgeführt sind, kann die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie anhand eines CE-Checks für bestimmte Maschinenarten geprüft werden.


Die Komplettlösung für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen bietet das Ingenieurbüro Diemer

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