CE-Kennzeichnung

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CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung

CE = Communautés Européennes = Europäische Gemeinschaften

Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EG-Richtlinien erfüllt.


Voraussetzungen für die Verwendung von CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Zeichen liegt darin, dass die CE-Kennzeichnung durch harmonisiertes Europäisches Recht für bestimmte Industrieerzeugnisse zwingend vorgeschrieben ist, während das GS-Zeichen ein auf einer deutschen Vorschrift beruhendes Sicherheitszeichen ist, das vom Hersteller auf freiwilliger Basis unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auf dem Produkt angebracht werden darf.


Bedeutung der CE-Kennzeichnung für Hersteller und Verbraucher

Unter der Voraussetzung, dass der Hersteller alle einschlägigen Vorschriften eingehalten hat, ist die CE-Kennzeichnung für sein Produkt ein Freifahrtschein für den gesamten Binnenmarkt. Die Bedeutung des GS-Zeichens liegt für den Hersteller darin, dass er eine größtmögliche Gewissheit erhält, dass sein Produkt, sowohl den harmonisierten Rechtsvorschriften und - wenn diese nicht vorhanden - den nicht harmonierten nationalen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und damit das ungehinderte Inverkehrbringen ermöglicht wird, ohne später Beanstandungen durch die zuständige Behörde (Gewerbeaufsicht) befürchten zu müssen.


CE-Zeichen, Maschinenrichtlinie, Gefahrenanalyse: Diese Themen gelten im Maschinen- und Anlagenbau zu den heißesten Anwärtern bei der Wahl der unbeliebtesten Arbeitsgebiete.


Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

  • Zum einen bedarf es einer gehörigen Portion Mut, um die verschiedenen Normen und Richtlinien intensiv zu studieren.
  • Zum anderen ist zum Durcharbeiten der umfangreichen Unterlagen und zum Durchführen der geforderten Maßnahmen viel Zeit erforderlich.


Unmittelbare Folge dieser im normalen Betriebsalltag schwerlich anzutreffenden Rahmenparameter ist, dass in den Betrieben großer Nachholbedarf besteht, was das erforderliche Wissen hinsichtlich der Sicherheitsrichtlinien betrifft.

Untersuchungsergebnisse zeigen wonach weltweit weniger als 15 Prozent der Maschinenbauer die geltenden CE-Richtlinien richtig anwenden und nur 8 Prozent eine qualifizierte Risikobetrachtung ihrer Maschinen durchführen.

Die richtige Anwendung der aus dem CE-Zeichen und der Maschinenrichtlinie resultierenden Methoden und Verfahren scheitert oftmals daran, dass sich kaum noch jemand in dem Normen- und Richtlinien-Dschungel auskennt.


Das Ingenieurbüro Diemer bietet eine Komplettlösung für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen. Von Anfang an werden Sie in die Sicherheitsbetrachtungen mit einbezogen, im Sinne der Maschinenrichtlinie (Konformitäts- bzw. Herstellererklärung).

  • CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen
  • die Erstellung einer Gefahrenanalyse mit Risikobewertung
  • Generierung des gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsumfanges
  • Ausstellung der Konformitätserklärung

Vorteil für Sie:

  • kein Aufbau einer Dokumentationsabteilung notwendig, die sich ausschließlich diesem Problemfeld widmet
  • Kostenminimierung durch projektbezogene Einbeziehung unserer Fachkompetenz
  • Wegfall von zeitaufwendigen Normenrecherchen
  • Bereitstellung aktueller, kostenintensiver Normenwerke für ihre Produktpalette


Projektmananger

Mit unserer Hilfe lassen sich Projekte:

  • Anlegen
  • Strukturieren
  • Dokumentieren

Unsere strukturierte und geführte Vorgehensweise macht es auch für Sie mit wenig Vorkenntnissen hinsichtlich des CE-Zeichens leicht, den Überblick zu bewahren. Besonders hilfreich erscheint die "offene Liste". Zur Erstellung dieser Liste werden alle noch nicht erledigte Punkte aus den beschriebenen Arbeitsbereichen aufgelistet.


Gefahrenanalyse

Von besonderer Relevanz für das Sicherheitsmanagement ist die Gefahrenanalyse durchzuführen. Dafür werden alle relevanten Daten wie

  • Gefährdungsart
  • Gefahrenstelle
  • Lebensphase (in der die Gefahr auftritt)
  • Gefahrenbeschreibung
  • sowie erforderliche Maßnahmen aufgenommen

Damit kein Dokument vergessen wird, das zur Erlangung des CE-Zeichen erforderlich ist, gibt es den CE-Leitfaden. Der Leitfaden führt systematisch Schritt für Schritt durch alle Aufgabenbereiche des CE-Zeichens:

  • die Einstufung des Produktes
  • die Anwendung
  • weiterer Richtlinien klären
  • die Normenanwendung klären
  • die Gefahrenanalyse durchführen
  • die technische Dokumentation zusammenstellen
  • gemeldete Stellen einbeziehen

Die Reihenfolge der auszuführenden Arbeitsschritte wird dabei durch die Nummerierung der Überschriften der einzelnen Komponenten angedeutet. Um den Benutzer der Maschine vor Gefahren zu schützen, müssen laut CE-Richtlinien für jede identifizierte Gefahr Gegenmaßnahmen dokumentiert sein. Für diese Aufgabe greifen wir auf die Maßnahmendatenbank zurück, die Auskunft über bereits in Projekten realisierte Maßnahmen gibt. Je nach Art der zu ergreifenden Maßnahme muss noch eine Risikobetrachtung nach EN Norm durchgeführt werden.


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