Datenschutzbeauftragter
Aus DiemerWiki
Nach §4f und §4g des Bundesdatenschutzgesetzes müssen nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen "betrieblichen" Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 5 Arbeitnehmer oder bei Verarbeitung auf andere Weise mindestens 20 Personen beschäftigen.
Das Ingenieurbüro Diemer stellt Ihnen den gesetztlich gefordeten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der auszugsweise folgende Aufgaben erfüllt:
- Organisation des Datenschutzes und der Datensicherheit im Betrieb
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Kontrolle zur Einhaltung der Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Durchführung von Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit
- Erstellung von Datenschutz- und Datensicherheitsberichten
- Verpflichtung der betreffenden Beschäftigten auf das Datengeheimnis
- Erstellung von Entsorgungsmaßnahmen für Datenträger und vertrauliche Unterlagen
- Betreuung von Datenschutzaudits
