Datenschutzbeauftragter

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Nach §4f und §4g des Bundesdatenschutzgesetzes müssen nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen "betrieblichen" Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 5 Arbeitnehmer oder bei Verarbeitung auf andere Weise mindestens 20 Personen beschäftigen.


Das Ingenieurbüro Diemer stellt Ihnen den gesetztlich gefordeten Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der auszugsweise folgende Aufgaben erfüllt:

  • Organisation des Datenschutzes und der Datensicherheit im Betrieb
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Kontrolle zur Einhaltung der Richtlinien des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • Durchführung von Schulungen zu Datenschutz und Datensicherheit
  • Erstellung von Datenschutz- und Datensicherheitsberichten
  • Verpflichtung der betreffenden Beschäftigten auf das Datengeheimnis
  • Erstellung von Entsorgungsmaßnahmen für Datenträger und vertrauliche Unterlagen
  • Betreuung von Datenschutzaudits


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