EU-Sozialvorschriften im Kraftverkehr

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Kraftverkehr
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EU-Parlament und EU-Rat einigen sich auf Entwurf europäischer Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Lenk- und Ruhezeiten.


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf einen Entwurf europäischer Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern und zur Verstärkung der Kontrolle von Lastkraftwagen geeinigt. Durch die neuen Vorschriften sollen die Praktiken der einzelnen europäischen Staaten einander angenähert und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden.

Die Vorschriften sehen eine vorgeschriebene tägliche Mindestruhezeit für die Fahrer von 9 Stunden (derzeit 8 Stunden) und eine vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 45 Stunden alle zwei Wochen vor.

Eine weitere Maßnahme ist die Verringerung der maximal zulässigen Lenkzeit der Berufskraftfahrer. Heute dürfen sie bis zu 74 Wochenstunden fahren. Nach Inkrafttreten dieser Rechtsvorschrift darf kein europäischer Berufskraftfahrer mehr als 56 Stunden pro Woche ein Fahrzeug lenken.


Das neue Legislativpaket muss nun noch von beiden Organen gebilligt werden, bevor es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht bzw. in der gesamten EU anwendbar wird.

Mehr Infos in einer Pressemeldung der EU-Kommission.

Quelle/Urheber: EU-Kommission/PolRed

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