Einstellungsuntersuchungen
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Zu den Aufgaben des Arbeitsmediziners bzw. Betriebsarztes zählen insbesondere auch arbeitsmedizinische Untersuchungen z..B. Einstellungsuntersuchungen,sowie die arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung der Beschäftigten. Hierunter fallen nicht arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, die nach speziellen Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind.
