Elektrohandwerkzeuge

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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Flexen, Schleifen und Bohren

Sie sind kompakt, leicht – und sie haben Turbopower: Elektrohandwerkzeuge.

Die beträchtliche mechanische Krafteinwirkung dieser handlichen Hochleistungsmaschinen wird jedoch immer wieder unterschätzt. Verletzungen sind oft die Folge. Außerdem kann es beim Einsatz von Elektrohandwerkzeugen zu Gefährdungen durch elektrischen Strom, Lärm, Stäube und Funkenflug kommen.


Das A und O für sicheres und gesundes Arbeiten mit Elektrohandwerkzeugen ist, sie nur für Arbeiten zu verwenden, wofür sie auch vorgesehen sind. Das heißt zunächst: Man muss sich über die Maschine informieren – anhand der Betriebsanleitung des Herstellers. Ist das eingesetzte Werkzeug für diese Arbeit geeignet? Ist die zulässige Werkzeug-Drehzahl eingehalten? Wo liegen die Grenzen der Einsatzmöglichkeiten?

Bevor es mit der Arbeit losgeht, müssen auch noch die konkreten Bedingungen am Einsatzort beachtet werden:

  • Sind besondere Vorkehrungen notwendig, um einen festen Stand zu gewährleisten – z.B. Einsatz einer Hebebühne statt einer Leiter?
  • Ist sichergestellt, dass an der vorgesehenen Bohrstelle keine Strom-, Gas- oder Wasserleitungen vorhanden sind?
  • Sind bei Funken reißenden Arbeiten zuerst Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen und die vorgeschriebenen Freigabe- und Überwachungsprozeduren einzuhalten?
  • Oder können in diesem Fall wegfliegende Funken vermieden werden – z. B. bei Trennarbeiten, die vor Ort ausgeführt werden müssen, durch Einsatz geeigneter Sägen anstatt eines Winkelschleifers?
  • Wie müssen die Anschlußkabel verlegt werden, damit sie keine Stolperstellen bilden und nicht beschädigt werden – etwa durch überrollende Fahrzeuge?
  • Sind die Prüffristen des Geräts eingehalten?


Und wenn es dann mit der Arbeit losgeht, gibt es Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die im Prinzip immer beim Einsatz von Elektrohandwerkzeugen gelten. So ist u.a. zu beachten, dass die mobilen Maschinen beim Einsatz im rauhen Betrieb Verschleiß ausgesetzt sind und somit Schäden aufweisen können.

  • Die Mehrzahl der Schäden ist durch eine gezielte Inaugenscheinnahme zu erkennen. Und damit einem nichts entgeht, sollte man vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung auf einwandfreien Zustand durchführen:
  • Sind Stecker, Schalter oder Steckdose beschädigt?
  • Gibt es im Anschlußkabel Isolierungsschäden oder scharfe Knicke? Sitzt das Kabel nicht mehr fest in der Maschine oder fehlt der Knickschutz an der Kabeleinführung?
  • Sind Gehäuse oder Schutzeinrichtungen (z.B. die Schutzhaube) locker oder schadhaft?


Werden Mängel an der Maschine festgestellt, dann gilt Einsatzstopp, bis ein Fachmann sie repariert hat. Bei Elektroreparaturen gilt nur die Elektrofachkraft als Fachmann. Bastelarbeiten durch den elektrotechnischen Laien können tödlich sein. Nicht alle Defekte sind sofort offensichtlich, wie z.B. Schäden durch leitfähige Ablagerungen oder Alterung im Inneren der Handmaschinen oder unzulässige, fehlerhafte »Instandsetzungen« durch Laien.


Deshalb müssen die elektrischen Betriebsmittel auch regelmäßig durch einen Fachmann – im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung eine »befähigte Person« – geprüft werden. Standards für die Anforderungen an zu prüfende Personen und für die Prüffristen gibt die Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« (BGV A3) vor. Als Richtwert für die Intervalle zwischen solchen Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln werden maximal sechs Monate genannt (Durchführungsanweisungen zu §5 der UVV). Auf Baustellen beträgt die Frist drei Monate. Wie ist in Ihrem Betrieb die Einhaltung der Prüffrist sichergestellt?


Mögliche Gefährdungen beim Einsatz von Winkelschleifer und anderen handgeführten Schleifmaschinen

  • Schnittverletzungen durch Abrutschen oder unkontrollierte Bewegung der Schleif- bzw. Trennscheibe
  • Verletzungen durch Bersten der Schleif-/Trennscheibe
  • Verletzungen durch wegschleuderndes Bearbeitungsmaterial
  • Verletzungen insbesondere der Augen durch Funkenflug
  • Brand durch Funken und brennbare Materialien in der Umgebung
  • Gehörschädigungen durch zu hohen Lärmpegel (bis 105 dB(A))
  • Schädigungen der Atemwege durch Schleifstaub
  • Schädigungen durch Stromschlag bei defekter Maschine oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
  • Sturz durch unsicheren Stand oder Aufstieg


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