Erste Hilfe
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Häufig gestellte Fragen und die Antworten aus dem Bereich Erste Hilfe
Welche Vorschriften regeln die "Erste Hilfe"?
Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung das Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar § 15 SGB VII in Verbindung mit § 23 SGB VII sowie die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A 1 (vormals UVV VBG 109) "Erste Hilfe".
Wieviele Ersthelfer müssen im Unternehmen vorhanden sein?
Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A 1 sieht nur eine Mindestanzahl von Ersthelfern vor. Hiernach müssen bei bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer und darüber in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % sowie in sonstigen Betrieben 10 % der Beschäftigten eine gültige Ersthelferausbildung besitzen. Rein theoretisch können sämtliche Beschäftigte und Unternehmer in "Erster Hilfe" ausgebildet sein; eine Obergrenze gibt es nicht. Es ist auch im eigenen Interesse, wenn möglichst viele Personen in "Erster Hilfe" ausgebildet sind.
Wer trägt die Kosten der Ersthelferausbildung?
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) § 23 Abs. 2, Satz 2 SGB VII trägt die reinen Lehrgangskosten in unmittelbarer Abrechnung mit der Ausbildungsstelle die Berufsgenossenschaft. Alle übrigen Kosten (ggf. Entgelt, Fahrt- u. Verpflegungskosten etc.) gehen zu Lasten des Unternehmens.
Wie hoch ist die Vergütung an die ausbildenden Stellen?
Die Lehrgangsgebühr der Ersthelferausbildung richtet sich nach der jeweils gültigen monatlichen Bezugsgröße des Sozialgesetzbuches (§ 18 SGB IV), für das "Erste-Hilfe-Training" - EHT - 2/3 hiervon. Derzeit beträgt die Gebühr für die Ersthelferausbildung 29,60 Euro, für das "Erste-Hilfe-Training" - EHT - 19,73 Euro.
Unterweisung in Erster Hilfe
Jeder Betriebsangehörige muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 BGV A1).
Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden:
- Welche Kollegen/Personen sind Ersthelfer?
- Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
- Wem muss ich einen Unfall melden?
- Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material?
- Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
- Welche Ärzte sind nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen?
- Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
- Welche Pflichten hat jeder im Bezug auf die Erste Hilfe?
- Ausserdem - falls vorhanden - die Standorte von Betriebssanitätern und Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Sanitätsraum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen
Wichtige Adressen und Notrufnummern für die Unterweisung enthält auch der berufsgenossenschaftliche Aushang "Erste Hilfe" (BGI 510).
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Zur Dokumentation kann das so genannte "Verbandbuch" (BGI 511), der Meldeblock (BGI 511-3) oder auch das Formular "Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen" verwendet werden. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 BGV A1).
Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.
Das Ingenieurbüro Diemer bietet ein Seminar zum Thema Organisation der Ersten Hilfe an.

