Explosionsschutz

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Was hat sich durch ATEX geändert ?

Seit dem 1. Juli 2003 dürfen für explosionsgefährdete Bereiche nur noch Waren in den Verkehr gebracht werden, die der neuen Richtlinie 94/9/EG(ATEX) sowie anderen relevanten Normen entsprechen.


In explosionsgefährdeten Bereichen ist das vorrangige Ziel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ) die Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz und die Investitionsgüter zu schützen. Die technische Auslegung von Anlagen muss den Anforderungen der Explosionsschutzverordnung bzw. der Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) entsprechen.


Der Betreiber einer Anlage ist nach der BetrSichV allein verantwortlich für den sicheren Betrieb.

  • Er muss die explosionsgefährdeten Bereiche festlegen
  • Er muss ein Explosionsschutzdokument erstellen
  • Er muss organisatorische und technische Maßnahmen zum Explosionsschutz treffen
  • Er muss insbesondere die geforderten Prüfungen fristgerecht durchführen oder durchführen lassen
  • Er darf in der Regel nur noch Produkte entsprechend der ATEX 95 (ehemals ATEX 100a) in seinen Ex-Bereichen einsetzen.


Das Explosionsschutzdokument legt etwas anderes fest

Folgen In der Atex 137 Richtlinie Mindeststandards festgelegt, und der europäische Vertrag gestattet seinen Mitgliedsstaaten darüber hinaus strengere Maßstäbe anzulegen. Geringe Unterschiede sind sicher bei der Umsetzung in die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu erwarten.

So müssen zum Beispiel Betriebe in Deutschland die gesamten Anforderungen an die Dokumentationspflicht bis zum Jahr 2005 und nicht bis zum Jahr 2006, wie in der Richtlinie gefordert, bereits umgesetzt haben.


Das Ingenieurbüro Diemer bietet Ihnen folgende Dienstleistungen zum Thema Explosionsschutz an:

  • Begehung der gesamten Anlage
  • Bestandsaufnahme
  • Vorschläge für die Vermeidung von Ex-Zonen
  • Analyse Gefahrenbereiche (Zoneneinteilung)
  • Einteilung der Zonen Ex-Zonen nach EX-RL
  • Beratung bei der Kennzeichnungspflicht - Warn- und Verbotsschildern
  • Erstellung und Umsetzung eines Explosionsschutzkonzeptes
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Eintragung der Ex-Zonen in einen Anlagenplan
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Gefahrenanalyse
  • Brandschutz
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
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