Externe Betreuung

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Externe Betreuung
Externe Betreuung

Externe Betreuung ist besser! Was früher das Unternehmermodell war, ist heute die so genannte Alternative Betreuung. Inzwischen ist aber auch diese Bezeichnung vielen Unternehmern geläufig.


Extern oder intern? Das ist hier die Frage

Hinter dem Begriff verbirgt sich nichts anderes als ein speziell für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern konzipiertes Angebot der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Wie der Name schon vermuten lässt, stellt es eine Alternative dar - zur externen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit). Eine solche fordert der Gesetzgeber vom Unternehmer.Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz, konkretisiert durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2. Die Teilnahme an den jeweils zweitägigen Seminaren soll Unternehmer für das große Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisieren.

Nach erfolgreichem Abschluss können sie dann selbst darüber entscheiden, bei welchen Anlässen und in welchem Umfang noch zusätzlich die Unterstützung eines externen Arbeitsschutzexperten oder aber eines Betriebsarztes benötigt wird. Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Seminars mit Zertifikat ist das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Forderung nach einer Beurteilung der Gefährdungen, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind, ist keineswegs neu: Konkret gibt es sie bereits seit 1996, als das Arbeitsschutzgesetz in Kraft trat. Zunehmende Bedeutung erhielt das Instrument im Arbeitsschutz durch eine Reihe von Verordnungen wie die Betriebssicherheitsverordnung oder Gefahrstoffverordnung und nicht zuletzt auch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1. Dabei sollen grundsätzlich alle Gefährdungen, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen, betrachtet werden - von den mechanischen, über die chemischen bis hin zu den psychischen.


Gefährdungsbeurteilung

Genau genommen führten die Unternehmen eine Beurteilung der Arbeitsbereiche und Gefährdungen auch schon früher durch - nur wurden die einzelnen Schritte wie das Ermitteln der Gefährdungen sowie Bewerten und Festlegen von Schutzmaßnahmen in der Regel nicht oder nur lückenhaft dokumentiert.


Der Zeitaufwand für das Seminar stellt den Unternehmer immer wieder vor Probleme. Nicht selten sagen einzelne Unternehmer kurzfristig die Teilnahme ab. Denn auch die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes nimmt Zeit in Anspruch.

Wo die Zeit fehlt, ist es sinnvoller, sich extern betreuen zu lassen.


So sieht das auch Herr R., Maschinenbauer. Er brauchte volle vier Jahre, um das Modell abzuschließen; und auch das Zertifikat konnte er erst nach einem weiteren Jahr in Empfang nehmen. Es fehlte die Zeit für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Ähnlich sehe es bei vielen seiner Kollegen aus, weiß R. Heute würde er sich deshalb für die Unterstützung durch eine externe Fachkraft entscheiden, gibt er zu. Und das empfiehlt er auch seinen Kollegen: "Wenn im Betrieb etwas passiert, interessiert es den Staatsanwalt nicht, ob der Unternehmer keine Zeit hatte - da geht es nur darum, ob man seinen Arbeitgeberpflichten nachgekommen ist."

Quelle VMBG


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