Fallhöhen bei Spielplatzgeräten
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Fallhöhen in Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit
Die maximale Fallhöhe ist grundsätzlich von der vorhandenen Bodenart abhängig. So sind bei Stein- und Betonböden Fallhöhen von max. 0,6 m zulässig. Im Garten mit Rasenuntergrund ist die max. Fallhöhe auf 1,5 m zu begrenzen. Bei besonders großen Klettergerüsten ist der Untergrund mit Holzschnitzeln oder Rindenmulch auszustatten, hier beträgt die Fallhöhe max. 3 m. Achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, die Untergründe zu inspizieren und ggf. auszubessern bzw. auszutauschen. Bitte achten Sie darauf, dass keine spitzen und scharfen Gegenstände auf dem Boden liegen bzw. an den Spielplatzgeräten vorhanden sind.
Rechtsnormen
Bei der Beschaffung von Spielplatzgeräten empfiehlt es sich darauf zu achten, dass der Hersteller seine Produkte nach der DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte" (Teile 1 bis 7) anfertigt!!
Inspektion und Wartung von Spielplätzen
Öffentliche Spielplätze sollten durch eine visuelle Routineinspektion in Abständen von 1-3 Monaten überprüft werden. Hierbei ist besonders auf Vandalismus, scharfe Kanten, die Bodenoberfläche und offensichtlichen Verschleiß zu achten. Die jährliche Hauptinspektion ist von sachkundigen Personen durchzuführen. Generell sind die Betreiber von Spielplätzen für die technische Sicherheit der aufgestellten Geräte verantwortlich. Dies entbindet die Erziehungsberechtigten jedoch nicht von ihrer Aufsichtspflicht!
Tipp
Obwohl die oben genannten Hinweise explizit für "Öffentliche Spielplätze" gelten, empfiehlt es sich offensichtlich, auch für private Spielplätze ähnlich strenge Messlatten anzulegen.
