Feuerlöscher auf Baustellen
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Apropos: Auch auf Baustellen sind Feuerlöscher Pflicht
Vorbeugender Brandschutz liegt nicht nur im wirtschaftlichen Interesse jedes Unternehmers, sondern ist auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das gilt insbesondere bei größeren Bau- oder Renovierungsmaßnahmen.
In dieser nicht alltäglichen Situation können herumliegende
- Baumaterialien,
- Farbkanister und
- Elektrokabel
in Verbindung mit offenem Feuer oder bei Schweißarbeiten eher als sonst einen Brand verursachen.
Dabei trägt der Unternehmer die Verantwortung dafür, dass bei einem Bauvorhaben in seinem Betrieb auch Feuerlöscher in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Ebenso verpflichtet § 4 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV § 9 den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.
Kommt es dennoch zu einem Brand, sollte ein funktionstüchtiger Feuerlöscher schnell zur Hand sein.
Und: Er muss im Ernstfall von jedem vor Ort bedient werden können.
Darüber hinaus sollte auch dann, wenn der Brandherd gelöscht werden konnte - was in der Entstehungsphase fast immer gelingt- die Feuerwehr gerufen werden, um ein Wiederaufflammen des Brandherdes auszuschließen.
Übrigens:
Für die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern ist ihre regelmäßige sachkundige Prüfung Voraussetzung. Diese hat im Abstand von höchstens zwei Jahren zu erfolgen.
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