Gabelstapler auf öffentlichen Verkehrswegen
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Wie muß ein Gabelstapler ausgerüstet sein, um damit öffentliche Verkehrswege benutzen zu dürfen?
Gabelstapler, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen grundsätzlich dafür zugelassen sein. Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr benötigen, selbst wenn seitens der Behörden eine Ausnahme von der Zulassungspflicht erteilt wurde, eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung.
An die Ausrüstung werden folgende Anforderungen gestellt:
- Bei Fahrten ohne Last müssen die Gabelzinken mit einer rot-weiß schraffierten Schutzvorrichtung abgedeckt und möglichst tief abgesenkt, hochgeklappt oder entfernt sein.
- Vollgummireifen dürfen unter Berücksichtigung der entsprechenden Geschwindigkeitsbegrenzung bis 16 km/h benutzt werden.
- Gabelstapler, bei denen der hydraulische Fahrantrieb als Bremse dient und solche mit Flüssiggasantrieb, unterliegen besonderen Bestimmungen.
- Es müssen lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer, Fahrtrichtungsanzeiger, Schlussleuchten, Rückstrahler, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer vorhanden sein.
- Diese dürfen nicht verdeckt werden, ansonsten muss ein Einweiser mit roter Fahne den Stapler begleiten.
- Ausrüstungsgegenstände wie Erste-Hilfe-Material, Warndreieck, Warnleuchte und Unterlegkeil sind griffbereit im Betriebsgelände bereitzuhalten.
Quelle :Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie in dem Mitteilungsblatt Glas und Keramik


