Gefährdungsbeurteilung

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Die Gefährdungsbeurteilung wird in den Richtlinien zum betrieblichen Arbeitsschutz gefordert (nach Artikel 118a EG-Vertrag). Rechtlich verbindend wurden diese Richtlinien durch ihre Umsetzung im deutschen Recht.

Das Anfertigen einer Gefährdungsbeurteilung wird im § 3 Betriebssicherheitsverordnung und im § 5 Arbeitsschutzgesetz gefordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 16 der Gefahrstoffverordnung durchgeführt werden.

Zielsetzung ist die Bereitstellung von sicheren Arbeitsmitteln zur Benutzung durch Beschäftigte bei der Arbeit. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungen ermittelt, die in einem Arbeitsbereich auftreten können.

Aus der Gefährdungsbeurteilung werden anschließend die zu treffenden Schutzmaßnahmen abgeleitet, z. B.:

  • die Zoneneinteilung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • die Ermittlung von Prüffristen für Arbeitsmittel oder
  • die Erstellung von Betriebsanweisungen für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen


Die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen gehört zu den zentralen Pflichten. Diesen Gestaltungsspielraum müssen Sie durch die "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (Gefährdungsbeurteilung) ausfüllen.

  • Werden die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen systematisch beurteilt und dabei alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten berücksichtigt?
  • Werden die Gefährdungen und Belastungen arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen ermittelt und dabei auch die besondere Situation von Neulingen berücksichtigt?
  • Ziehen Sie Fachleute zur Ermittlung bestimmter Gefährdungen und Belastungen hinzu?
  • Benutzen Sie zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine Arbeitsbereichsanalyse/ ein Gefahrstoffkataster?
  • Verwenden Sie geeignete Bewertungskriterien, um die mit den ermittelten Gefährdungen erbundenen Gesundheitsrisiken Ihrer Mitarbeiter zu beurteilen?
  • Wird Ihre Gefährdungsbeurteilung auch bei änderungen des Arbeitsverfahrens und bei Anschaffung neuer Maschinen aktualisiert?
  • Werden nach Unfällen bzw. Beinaheunfällen die Ursachen ermittelt und ggf. Ihre Gefährdungsbeurteilung überarbeitet, um zielgerichtete Schutzmaßnahmen festlegen zu können?
  • Fordern Sie Ihre Mitarbeiter auf, sich bei der Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen an ihrem Arbeitsplatz aktiv zu beteiligen?
  • Führen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung eine Risikoabschätzung durch, um Prioritäten bei der Einführung von Schutzmaßnahmen festlegen zu können?
  • Wie und von wem werden in Ihrem Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt?
  • Wer sorgt für die Umsetzung und Einführung der festgelegten Schutzmaßnahmen und wer prüft die Wirksamkeit und Akzeptanz der eingeführten Maßnahmen?
  • Haben Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?


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