Gefährdungsbeurteilung Elektroinstallation
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Gefährdungsbeurteilung Elektroinstallation – Arbeiten auf Baustellen
Was im Arbeitsschutzgesetz in einigen kurzen Sätzen gefordert wird:
Gefährdungen ermitteln und beurteilen, Maßnahmen festlegen und dokumentieren, bereitet in der Praxis der Elektrotechnik gerade kleineren Unternehmen häufig durchaus Kopfzerbrechen und Probleme.
Der folgende Artikel möchte Anregungen geben, welche Gefährdungen berücksichtigt werden sollten und praktikable Maßnahmen erläutern. Gefahren abzuwenden – wo immer sie erkannt werden – das ist schon immer sinnvoll gewesen und wird es auch bleiben.
Die Arbeiten auf Baustellen sind komplex, vielgestaltig und jede Baustelle ist anders. Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite wiederholt sich doch vieles – und letztlich bleiben es auch immer wieder die gleichen Arbeiten.
Genau diesen Ansatzpunkt kann man für die Gefährdungsbeurteilung nutzen. Man setzt beim ewig Gleichen an,ermittelt dort die Gefährdungen und organisiert dann die notwendigen Maßnahmen. Mit dieser Methode kann der größte Teil der Gefährdungsbeurteilung erledigt werden. Der restliche Teil der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus dem Tagesgeschäft, z.B.
- der Beurteilung der auf den Baustellen vorgefundenen Gefährdungen.
- Treppen, an denen das Geländer fehlt,
- Aufzugsschächte, an denen die Absturzsicherung ein notdürftig angebrachtes Flatterband ist
Offensichtliche Sicherheitsmängel sind allen EU-Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften zum Trotz immer wieder traurige Realität. Gefährdungsbeurteilung bedeutet in einem solchen Fall, zusammen mit dem Bauherrn, Architekten, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und anderen Firmen wirksame Lösungen für sicheres Arbeiten zu finden.
Mit der Gefährdungsbeurteilung wurde das Rad nicht neu erfunden – das Rad dreht sich nur deutlicher. Wer ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung sein Unternehmen führt, wird es schwer haben nachzuweisen, dass er alles Notwendige getan hat, um Schaden von seinen Beschäftigten abzuwenden.
Ohne Gefährdungsbeurteilung sind die Mängel in der Organisation des Arbeitsschutzes sehr offensichtlich. Arbeiten mit Absturzgefahr Arbeiten auf erhöhten Standorten aller Art sind mit Absturzgefahren verbunden. Unfallursache sind häufig Verhaltensfehler, gefährliche Klettereien ohne Absturzsicherung oder falsch ausgewählte Arbeitsmittel. Die Sturzenergie wird häufig zuerst von den Füßen und Händen aufgefangen.
Beispielhaft einige Unfallfolgen bei Absturzunfällen:
- Bruch beider Handgelenke, Bruch der Unterschenkel, der Sprunggelenke, der Fersenbeine,
- Schädel-Hirn-Verletzungen, Beckenbruch, Nervenquetschungen an der Wirbelsäule.
Auch nach langer intensiver medizinischer Betreuung und Operationen bleiben häufig Schäden zurück, die die Berufsaufgabe zur Folge haben. So ist z. B. bei Fersenbeinbrüchen auch Jahre nach dem Unfall das längere Stehen und das Arbeiten auf der Leiter nur selten möglich und die Wiedereingliederung in den Handwerksbetrieb dadurch sehr problematisch.
