Gefahrenanalyse

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Die Durchführung einer Gefahrenanalyse wird in den produktbezogenen Richtlinien gefordert (nach Artikel 100a EG-Vertrag), so zum Beispiel in der

  • Maschinenrichtlinie 98/37/EG
  • Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
  • Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EG
  • Geräteproduktsicherheitgesetz GPSG


Anhang I - Maschinenrichtlinie:

"Der Hersteller ist verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen". Diese Richtlinien werden mit dem Gerätproduktegesetz GPSG in deutsches Recht umgesetzt.


In der Gefahrenanalyse werden alle Gefahren beschrieben, die von einem Gerät ausgehen können, und die Lösungen, mit denen diese möglichen Gefahren beseitigt werden sollen. Gefahren, die nicht beseitigt werden können, werden als Restgefahren in die Analyse und in die Betriebsanleitung aufgenommen. Die Gefahrenanalyse ist Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Idealerweise wird mit der Erstellung der Gefahrenanalyse schon während der Konstruktionsphase begonnen und im weiteren Produktionsprozess ergänzt und vervollständigt. Sie gehört zur internen Dokumentation und verbleibt beim Hersteller.


Von besonderer Relevanz für das Sicherheitsmanagement ist die Gefahrenanalyse durchzuführen. Dafür werden alle relevanten Daten wie

  • Gefährdungsart
  • Gefahrenstelle
  • Lebensphase (in der die Gefahr auftritt)
  • Gefahrenbeschreibung
  • sowie erforderliche Maßnahmen aufgenommen

Damit kein Dokument vergessen wird, das zur Erlangung des CE-Zeichen erforderlich ist, gibt es den CE-Leitfaden.


Der Leitfaden führt systematisch Schritt für Schritt durch alle Aufgabenbereiche des CE-Zeichens:

  • die Einstufung des Produktes
  • die Anwendung
  • weiterer Richtlinien klären
  • die Normenanwendung klären
  • die Gefahrenanalyse durchführen
  • die technische Dokumentation zusammenstellen
  • gemeldete Stellen einbeziehen

Die Reihenfolge der auszuführenden Arbeitsschritte wird dabei durch die Nummerierung der Überschriften der einzelnen Komponenten angedeutet. Um den Benutzer der Maschine vor Gefahren zu schützen, müssen laut CE-Richtlinien für jede identifizierte Gefahr Gegenmaßnahmen dokumentiert sein. Für diese Aufgabe greifen wir auf die Maßnahmendatenbank zurück, die Auskunft über bereits in Projekten realisierte Maßnahmen gibt. Je nach Art der zu ergreifenden Maßnahme muss noch eine Risikobetrachtung nach EN Norm durchgeführt werden.


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