Gefahrenstoffbereich - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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Die neue Gefahrstoffverordnung unterscheidet bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen und fasst den Begriff der Vorsorge über die reine medizinische Untersuchungstätigkeit hinaus weiter. Der Betriebsarzt ist danach an der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen und hat die Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen arbeitsmedizinisch und toxikologisch zu beraten.

Der Ausschuss Arbeitsmedizin des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hat ein "Positionspapier zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Gefahrstoffbereich" (Stand Januar 2006) publiziert.

Es enthält Hinweise zu ärztlichen Bescheinigungen, Kriterien zur Auswahl des zu untersuchenden Personenkollektivs und erläutert die Rolle der Berufgenossenschaftlichen Grundsätze.


http://www.hvbg.de/d/bgz/praevaus/pdf_bild_praevaus/posipapier.pdf

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