Gefahrgutbeauftragter
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Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgabe die Mitarbeiter über die Bestimmungen des Gefahrgutrechts GGVS (z.B. Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr), und IATA (Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr, See und Bahn) zu unterrichten und die Einhaltung zu kontrollieren.
Der Nutzen eines Gefahrgutbeauftragten:
- Unabhängige und neutrale Betreuung Ihres Unternehmens (als Absender, Verlader, Beförderer, Fahrzeugführer, Halter, Auftraggeber des Absenders, Verpacker, etc.) bei Gefahrguttransporten auf der Straße.
- Langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit dem Straßentransport gefährlicher Abfälle
- Neueste Fachkunde mit EG-Schulungsnachweis
- Rechtssicherheit für Ihre Mitarbeiter und Sie
Leistungen eines Gefahrgutbeauftragten:
- Der Gefahrgutbeauftragte wirkt darauf hin, dass geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter ergriffen werden.
- Überwachung und Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten: Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung und unverzügliches Aufzeigen von Mängeln an den Unternehmer oder Inhaber des Betriebes
- Beratung: Beratung des Unternehmens oder des Betriebs bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Dokumentation: Erarbeiten der notwendigen Dokumentation
- Gefahrgutmanagement: Betreuung des Unternehmens bei der Einführung von Verfahrensabläufen, welche die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Anforderungen sicherstellen.
