Gefahrstoffverzeichnis
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Das Gefahrstoffverzeichnis der verwendeten chemischen Arbeitsstoffe ist die Grundlage aller Maßnahmen im Zusammenhang mit
- der Lagerung,
- dem Transport,
- der Handhabung und
- der Entsorgung von Gefahrstoffen.
Auch für eine sinnvolle Magazinverwaltung ist ein Überblick über die vorhandenen Bestände von grundlegender Bedeutung.
Eine Bestandsaufnahme der im Betrieb vorhandenen Arbeitsstoffe unter Arbeits und Umweltschutzgesichtspunkten hat viele Vorteile.
Zu große Lagerbestände werden erkannt und können reduziert werden. Nicht mehr benötigte Stoffe können entsorgt werden und belasten das Lager nicht mehr. Werden im Betrieb für den gleichen Zweck Stoffe von verschiedenen Herstellern verwendet, bietet sich für die Zukunft der Einsatz nur noch eines Stoffes an. Dies vereinfacht die Lagerhaltung und ermöglicht meist durch den Kauf einer größeren Menge einen günstigeren Preis. Anhand der Auflistung ist auch zu prüfen, ob Gefahrstoffe zusammen gelagert werden, die beispielsweise bei einem Lagerunfall gefährlich miteinander reagieren können. Ist das der Fall, ist eine separate Lagerung notwendig.
Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Unternehmer, in seinem Betrieb zu ermitteln
- ob Gefahrstoffe eingesetzt werden,
- welche Gefahren von diesen Stoffen ausgehenund
- welche Schutzmaßnahmen notwendig sind
Auch hierfür wird als Grundlage aller Ermittlungen eine Liste der im Betrieb eingesetzten chemischen Arbeitsstoffe benötigt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis aller ermittelten Gefahrstoffe zu führen. Dieses muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffes
- Einstufung des Gefahrstoffes oder Angabe der gefährlichen Eigenschaften
- Mengenbereiche des Gefahrstoffes im Betrieb
- Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird
Die Angaben können schriftlich festgehalten oder auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden.
Das Verzeichnis ist bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben und mindestens einmal jährlich zu überprüfen.
Es ist kurzfristig verfügbar aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Das Gefahrstoffverzeichnis muss auch diejenigen Stoffe umfassen, aus denen bei der Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden, z.B. Bitumen.
Konkrete Hinweise zum Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 440 „Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Vorgehensweise (Ermittlungspflichten)“. Die TRGS 440 erläutert, dass das Gefahrstoffverzeichnis arbeitsbereichs- oder arbeitsplatzbezogen geführt werden kann.
Bei wechselnden Arbeitsplätzen mit gleichen Tätigkeiten können somit die verschiedenen Arbeitsplätze zu einem Arbeitsbereich zusammengefasst werden.
Im Betrieb kann somit ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden, d.h. die in den verschiedenen Arbeitsbereichen eingesetzten Gefahrstoffe können in einer Liste aufgeführt werden.
Es besteht alternativ die Möglichkeit, das Gefahrstoffverzeichnis in Form einer Sammlung der Sicherheitsdatenblätter zu führen, wenn diesen Informationen die im Betrieb verwendeten Mengenbereiche hinzugefügt werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie das Gefahrstoffverzeichnis aussehen könnte.
