Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

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Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)

Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" wurde am 9. Januar 2004 im Bundesgestzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) am 1. Mai 2004 in Kraft. Mit dem GPSG werden das bestehende Gerätesicherheits-gesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Beide treten am 1. Mai 2004 außer Kraft.

Das GPSG setzt zugleich die 2001 novellierte EG-Produktsicherheits-Richtlinie 2001/95/EG, abgedruckt im Wegweiser Maschinensicherheit im Kapitel D20.1.1, in deutsches Recht um. Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeure und Händler im Bereich technischer Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte finden damit ein einheitliches Gesetz vor, das die von ihnen einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften festlegt. Die Vorschrift ist auch für Konstruktions- wie Fertigungsabteilungen von Relevanz. Dazu wird das Inverkehrbringen von gebrauchten Produkten jetzt vollständig und straff geregelt und erfährt insbesondere im Bereich der Investitionsgüter quasi einen "Paradigmenwechsel".


Der Gebrauchtmaschinenhandel wird sich umstellen müssen. Zugleich wird die für den freien Warenverkehr im EG-Binnenmarkt wichtige CE-Kennzeichnung, aber auch das nationale GS-Zeichen im GPSG geregelt. Daher sind auch Bestimmungen über die sog. zugelassenen Stellen enthalten. Die einzelnen GSG-Produktverordnungen sind ab dem 1.5.2004 Verordnungen zum GPSG. Dies wird durch geänderte Bezeichnungen der Verodnungen deutlich gemacht. Nicht geändert wurden die Bestimmungen über die überwachungsbedürftigen Anlagen.


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