Hautschutz - TRGS 401
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TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
Der richtige Weg
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten überhaupt. Eine Chance, die Prävention zu stärken, sehen Experten schon lange in branchenbezogenen Unterstützungskonzepten, die dem Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung und Wahl der Schutzmaßnahmen leicht machen.
Die Technische Regel 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ hat den Rahmen für solche Branchenregelungen geschaffen. Obwohl die TRGS 401 eine Rahmen-TRGS ist, konkretisiert sie schon sehr genau die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Stoffen einschließlich Feuchtarbeit. Sie unterstützt den Unternehmer sowohl bei der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung als auch bei der Festlegung von Maßnahmen. Vor allem für die Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautschutzmitteln liefert die TRGS wertvolle Hinweise.
Stoffbezogene Informationen
Bei der Gefährdungsermittlung stehen die Einstufungen sowie Art, Ausmaß und Dauer der Exposition in Vordergrund. Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffs geben als erstes die Kennzeichnung auf dem Gebinde und das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers (Abschnitte 3, 8 oder 11). Die TRGS 401 zeigt auf, welche R-Sätze (Gefahrenhinweise) auf eine hautgefährdende, -resorptive, -sensibilisierende und sonstige hautschädigende Wirkung aufmerksam machen. Die gefährdende Eigenschaft eines Stoffs verrät auch die Angabe des pH-Werts im Sicherheitsdatenblatt. So führen pH-Werte = 2 oder = 11,5 zur Einstufung „ätzend“. Selbst wenn diese Werte nicht erreicht werden, kann saures beziehungsweise alkalisches Milieu bei längerem Hautkontakt irritativ wirken.
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsfaktoren
Für die Gefährdungsbeurteilung spielen neben stoffbezogenen Informationen tätigkeitsbezogene Gefährdungsfaktoren eine Rolle. Dazu zählen nicht nur Ausmaß und Dauer des Hautkontakts. Der Arbeitgeber muss sich auch Klarheit über die Arbeitsbedingungen verschaffen. Starke Verschmutzungen und mechanische Beanspruchungen, etwa durch scharfkantige Partikel, können die Haut vorschädigen. Es kann eine Exposition gegenüber anderen Stoffen bestehen, die zwar nicht nach Maßgabe der Gefahrstoffverordnung eingestuft sind, aber dennoch schädigend wirken (z. B. entfettende Lösemittel, Desinfektionsmittel).Außerdem muss die Frage geklärt sein, ob die Kriterien für Feuchtarbeit vorliegen. Darunter fallen Arbeiten, die regelmäßig mehr als zwei Stunden im feuchten Milieu erfolgen, häufiges Händewaschen und -desinfizieren sowie Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen über längere Zeit. Die Zusammenhänge bei Gefährdungen durch Hautkontakt sind sehr komplex. So können noch Randbedingungen auftreten, die eine Hautresorption begünstigen. Mit einer erhöhten Gefährdung muss zum Beispiel bei Arbeiten in Hitze, bei Wärmestrahlung oder bei körperlicher Anstrengung gerechnet werden, weil die Haut stärker durchblutet wird. Eine vermehrte Aufnahme von Stoffen über die Haut ist auch möglich bei gleichzeitiger oder vorheriger Einwirkung verschiedener Stoffe. Das Gleiche gilt, wenn fetthaltige Stoffe mit verschiedener Feuchtebindung aufgetragen wurden (z. B. Kosmetika, Arbeitsschutzprodukte). Da die Hornschicht der Haut hautresorptiven Stoffen als Depot dienen kann, können auch nach Expositionsende Gefahrstoffe in den Körper freigesetzt werden. Eine intensive Hautreinigung, etwa mit lösemittelhaltigen Produkten oder heißem Wasser, kann die Freisetzung noch verstärken. Dieser Aspekt muss bei der Wahl der Reinigungsmittel berücksichtigt werden.
Gefährdungskategorien von gering bis hoch
Nach der TRGS 401 wird die Gefährdung in drei Kategorien eingeteilt: geringe, mittlere und hohe Gefährdung durch Hautkontakt. Lautet das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung „geringe Gefährdung“, sind ausschließlich allgemeine Hygienemaßnahmen erforderlich. Sie entsprechen den Schutzmaßnahmen der TRGS 500 „Mindeststandards“. Bei mittlerer und hoher Gefährdung verpflichtet die TRGS 401 den Arbeitgeber, eine Substitution durchzuführen. Kann er den Gefahrstoff nicht ersetzen, muss er bei hoher Gefährdung vorrangig prüfen, ob die Anwendung einer geschlossenen Anlage möglich ist.
Die TRGS 401 liefert eine Beispielliste mit solchen technischen Lösungen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Allgemeine Hygienemaßnahmen sind immer einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel:
Es stehen Waschgelegenheiten mit temperierbarem Wasseranschluss sowie Handtücher zur Verfügung.Kontaminierte Haut muss sofort, aber möglichst schonend gereinigt und abgetrocknet werden.Wässrige Lösungen, die hautgefährdende, hautsensibilisierende oder hautresorptive Stoffe enthalten, dürfen nicht auf der Haut eintrocknen, sondern müssen abgewaschen werden, da durch die Verdunstung des Wassers die Gefahrstoffkonzentration auf der Hautoberfläche erheblich ansteigt. Kontaminierte Kleidung muss sofort gewechselt werden und kontaminierte Arbeitsflächen/-geräte sind sofort zu reinigen. Reinigungstücher für Maschinen dürfen nicht für die Reinigung der Hände benutzt werden. Bei Feuchtarbeit hat der Unternehmer darauf zu achten, dass die Arbeit möglichst auf mehrere Beschäftigte verteilt wird, um die Exposition für den Einzelnen zu reduzieren. Anzustreben ist ein Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Ist weder eine Substitution noch die Anwendung einer geschlossenen Anlage möglich und können auch keine Arbeits- und Hilfsmittel den Hautkontakt mit Gefahrstoffen verhindern, kommen persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Sie umfassen Schutzhandschuhe und Hautmittel (Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel).Die TRGS 401 enthält eine detaillierte Anleitung für den Arbeitgeber, wie er anhand der Angaben in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts ausreichend schützende Handschuhe ermitteln kann. Bei der Auswahl ist auch eine mögliche Sensibilisierung der Beschäftigten durch das Handschuhmaterial zu berücksichtigen. Hilfreich ist dabei eine Allergenliste, die im Internet unter www.gisbau.de einzusehen ist. Das Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe wird als Feuchtarbeit eingestuft. Daher sollte ein regelmäßiger Wechsel stattfinden zwischen Arbeiten, bei denen Handschuhe getragen werden müssen und Arbeiten, bei denen kein Handschutz erforderlich ist. Nach der Gefahrstoffverordnung ist das Tragen von Schutzhandschuhen über mehr als vier Stunden als belastend anzusehen. Die Auswahl geeigneter Hautschutzmittel soll anhand der Wirksamkeitsnachweise der Hersteller erfolgen. Nähere Hinweise dazu wird die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf ihrer Homepage (www.baua.de) veröffentlichen.
Ein Rahmen für Branchenregelungen
Mit der TRGS 401 ist es gelungen, eine einzige Regelung für die Gefährdung durch Hautkontakt zu schaffen. Die Inhalte der TRGS 150 „Hautresorbierbare Gefahrstoffe“ und der TRGS 531 "Feuchtarbeit" sind einbezogen und beide Regeln zurückgezogen. Als Rahmen-TRGS ermöglicht sie es, branchenbezogene Handlungsanleitungen zu erstellen beziehungsweise bereits bestehende branchenbezogene technische Regeln verbindlich zu machen (z. B. die TRGS 530 "Friseurhandwerk"). Die TRGS 401 setzt somit auch Impulse für die große Präventionskampagne, die gemeinsam von den Unfallversicherungsträgern und den Krankenkassen für die Jahre 2007 und 2008 geplant ist.
Das Motto der Kampagne: "Gesunde Haut – weniger Hauterkrankungen".
Quelle: faktor-arbeitsschutz –Ingrid Thullner UK Hessen
