Hilfsarbeiter und Gabelstapler
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Leih- und Hilfsarbeiter (mit Führerschein und ohne Stapelschein) - dürfen diese Mitarbeiter auf privatem Gelände einen Gabelstapler benutzen?
Unter der Voraussetzung, dass das Führen von Gabelstaplern ausschließlich auf privat genutztem Gelände (d.h. nicht gewerblich) vorkommt, ist keine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich. Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Personen geführt werden, die in der Führung ausgebildet sind.
Die Fahrer müssen der Betriebsleitung ihre Fähigkeit im Fahren nachgewiesen haben und mit der Führung schriftlich beauftragt sein. Unbefugten ist das Fahren verboten.
Diese Bestimmung hat herausragende Bedeutung:
Durch sie soll nämlich sicher gestellt sein, dass nur wirklich ausgebildete Mitarbeiter mit solchen Geräten umgehen. Die manchmal zu hörende Meinung, dass Mitarbeiter, die einen Kfz-Führerschein besitzen, hierdurch bereits die Eignung besäßen, ist falsch.
Die Anforderungen, die an einen Gabelstaplerfahrer gestellt werden, sind völlig anders als beim Fahren mit einem PKW oder LKW. Besonders muß das Fahren mit Last gelernt sein.
Auch ausreichende Kenntnis über den Aufbau des Staplers und die Wirkungsweise der einzelnen Aggregate ist wichtig.
Die bisherigen Grundsätze für die Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern (ZH 1/554) wurden in einem neuen BG-Grundsatz (BGG 925) vollständig überarbeitet. BGG 925 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" beinhaltet sowohl die Inhalte der ehemaligen ZH 1/554 als auch der bislang gültigen VDI 3632. Die BGG 925 ist somit das zur Zeit aktuellste Papier für die Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.
Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer bietet Ihnen die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern gemäß der BGG 925 in Form von 3-Tages als auch als 2-Tageskursen (20LE) an in Theorie und Praxis mit abschließender Prüfung an. Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung einen Fahrausweis zum selbständigen Bedienen von Flurförderzeugen.
Die Ausbildung kann sowohl als offenes Seminar an den Standorten Mannheim und Frankfurt direkt über unten angegebenen Link Nr.1 gebucht werden, oder Sie können sich auch ein unverbindliches Angebot für eine Inhouse- Schulung erstellen lassen. Dazu verwenden Sie bitte Link Nr.2.
