Impfungen, Duldungspflicht
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Frage:
Sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich impfen zu lassen, wenn der Betriebsarzt dies wegen der Gefährdung am Arbeitsplatz für notwendig erachtet?
Antwort:
Es gibt im Arbeitsschutzrecht keine Vorschrift, dass Beschäftigte verpflichtet sind, sich impfen zu lassen.
Der Arbeitgeber ist jedoch nach der Biostoffverordnung verpflichtet, den Beschäftigten Schutzimpfungen kostenlos anzubieten, wenn sie durch ihre Tätigkeit biologischen Arbeitsstoffen (d.h. Krankheitserregern) ausgesetzt sein können und ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht. Ob der Arbeitnehmer vom Impfangebot Gebrauch macht, steht allein in seinem Ermessen. Allerdings ist dringend anzuraten, die arbeitsmedizinisch empfohlenen Impfungen durchführen zu lassen.
Sollte als Folge einer solchen Impfung ein Körperschaden entstehen, was äußerst selten der Fall ist, wird dieser vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall entschädigt.

