Lärm
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Lärm ist Schall (Geräusch) der stören, belästigen, die Gesundheit schädigen oder zu Unfallgefahren führen kann. Die am meisten beachtete Auswirkung von Lärm ist der bleibende Gehörschaden. In Deutschland steht die Lärmschwerhörigkeit mit deutlichem Abstand zu allen anderen anerkannten Berufskrankheiten an erster Stelle. Die Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar. Eine Gewöhnung an Lärm gibt es nicht.
Da sich der messbare Schalldruck über einen sehr großen Bereich erstreckt, wird der Lärm durch ein logarithmisches Maß in Dezibel (dB) angegeben.
Der Mensch empfindet bei konstantem Schalldruck hohe Töne lauter als tiefe. Soll das Ergebnis von Geräuschmessungen dem Empfinden des menschlichen Ohres entsprechen, müssen die Tonhöhen und damit die Frequenzen entsprechend bewertet werden. Dies geschieht in den Schallpegelmessgeräten durch genormte elektronische Filter.
Im Arbeitsschutz wird vornehmlich das A-Filter verwendet. Der Schalldruckpegel wird dann als A-bewertet und in dB(A) angegeben.
Langjähriger Lärm über 90 dB(A) führt mit Sicherheit zu Gehörschäden.
Teilweise wird eine solche Schädigung schon ab 85 dB(A) beobachtet.
Gefährdungen durch Lärm betreffen nicht nur Schädigungen des Hörorgans, die zu einem Gehörschaden führen, sondern auch die nicht über das Gehör wirkenden, als extraaurale Wirkungen bezeichneten, Reaktionen des menschlichen Organismus.
Dies betrifft vegetative, d.h. physiologische Reaktionen verschiedener Organsysteme bei Schallpegeln ab etwa 60 dB(A) und psychische Wirkungen ab etwa 30 dB(A), wobei auf dem Umweg über das Bewusstsein schon hier physiologische Rückwirkungen möglich sind.
Dass Lärm am Arbeitsplatz als ein Risikofaktor die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigt, erscheint derzeit wahrscheinlich.
Eine arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung muß veranlaßt, werden, die hat der Unternehmer dem ermächtigten Arzt z. B. aufzugeben.
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