Lastenhandhabungsverordnung
Aus DiemerWiki
Lasten werden immer dann mit menschlicher Kraft bewegt, wenn der Arbeitsvorgang entweder nur gelegentlich auszuführen ist oder maschinell nicht wirtschaftlich ausgeführt werden kann. Die Handhabung erfolgt am häufigsten durch Heben, Tragen, Absetzen, Schieben, Ziehen oder Halten.
Beim Handhaben von Lasten werden besonders beansprucht:
- Skelett (Wirbelsäule, Gelenke, Fußskelett),
- Muskulatur (Bauchdecke, Oberschenkel, Rückenmuskulatur),
- Herz-Kreislauf-System (Herz, Gefäße, Lunge) und
- Beckenbodenmuskulatur von Frauen.
Zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren beim Handhaben von Lasten ist zu beachten: Die Handhabung muss so gestaltet sein, dass durch den Druck auf die Wirbelsäule und die Häufigkeit ihrer Belastung die Grenzen der Erträglichkeit nicht überschritten werden. Die körperliche Eignung und der Gesundheitszustand der Beschäftigten muss berücksichtigt werden. Unterweisungen über Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen müssen vorgenommen werden. Training und Ausbildung der Beschäftigten über Heben und Tragen ist erforderlich.
Den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten regelt die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit"
