Mitarbeiterimpfung

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Kläranlage
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Müssen Mitarbeiter, die Arbeiten an abwassertechnischen Anlagen oder Bauteilen ausführen, gegen Hepatitis A und Hepatitis B geimpft werden? Und wenn ja, wer übernimmt die Kosten?


Die Hepatitis-Erreger A und B unterscheiden sich in ihren Infektionswegen.

Hepatitis A-Erreger werden von erkrankten Personen über den Darm ausgeschieden. Bei Kontakt zu Ausscheidungsprodukten oder mangelnder Hygiene können die Erreger in die Nahrungskette gelangen. Infektionsgefahr besteht also insbesondere bei der Aufnahme verunreinigten Trinkwassers, bei Kontakt zu infizierten Personen oder auch Kontakt zu Abwässern.

Eine Übertragung des Hepatitis B-Virus ist ausschließlich über erregerhaltiges Blut oder seltener durch andere Körperflüssigkeiten (Speichel oder Samenflüssigkeit) möglich. Bei beruflichen Tätigkeiten im Metallbereich besteht eine Infektionsgefahr durch Hepatitis B-Viren nur bei einer Verletzung der natürlichen Hautschutzbarriere (z. B. Stichverletzungen durch Kanülen oder andere blutbehaftete Teile).


In abwassertechnischen Anlagen wird eine Vielzahl von Keimen angetroffen. Insbesondere, wenn Fäkalien in die Anlagen eingeleitet werden, muss auch mit Krankheitserregern gerechnet werden. Beispiele für Krankheitserreger, die im Abwasser angetroffen werden, sind im Anhang der BGI 641 "Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" aufgeführt.


Instandhaltungsarbeiten im Bereich abwassertechnischer Anlagen sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der BioStoffV. Im Rahmen der Beschaffung von Informationen für die Gefährdungsbeurteilung ist zunächst zu prüfen, ob es zu einem Kontakt mit Abwasser kommen kann.

Werden demontierte Anlagenteile vollständig und gründlich gereinigt und desinfiziert, kann ein Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen ausgeschlossen werden.

Kann ein Kontakt zu Abwasser oder Abwasseraerosolen nicht ausgeschlossen werden, muss geprüft werden, ob in das Abwasser mit Krankheitserregern belastete Teilströme (Fäkalienabwässer aus innerbetrieblichen Sozialbereichen oder privaten Haushalten, Krankenhausabwässer oder Schlachthofabwässer) gelangen.

Bei regelmäßigem und intensivem Kontakt zu Fäkalien sollte den Beschäftigten eine Impfung gegen Hepatitis A angeboten werden.

Die Infektionsgefährdung durch Hepatitis-B-Viren ist eher niedrig, da die Keimkonzentration im Abwasser zu gering ist und der Hauptinfektionsweg (verletzte Haut) durch Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Handschutz gegen mechanische Gefährdung) vermieden werden kann. In Fällen, in denen eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht, sollte auch zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis-B-Viren angeboten werden.

Die Kosten für den Impfschutz hat der Unternehmer zu tragen.


http://www.diemer-ing.de/arbeitsmedizin/index.html

http://www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/arbeitsmedizin/impfungen_und_impfaktionen.html

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