Mitarbeiterunterweisungen
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Das Arbeitsschutzgesetz (§5) und die Betriebssicherheitsverordnung (§9) schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Ebenso verpflichtet § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.
Das Ingenieurbüro Diemer übernimmt für Sie diese Unterweisungen:
Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.
