Neues EU-Chemikalienrecht
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REACH und GHS betreffen alle: Das neue EU-Chemikalienrecht und das weltweite GHS stehen vor der Tür
REACH
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die EU mit der Neuordnung des Chemikalienrechts unter der Bezeichnung REACH (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals). Diese soll im Rahmen einer Verordnung umgesetzt werden. Das Fortschreiten des politischen Prozesses lässt ein Inkrafttreten im Jahr 2007 erwarten. Da es sich um eine Verordnung handeln wird, ist diese unmittelbar gültig, es bedarf keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht dazu.
Hersteller, Importeure und Händler von Stoffen, Zubereitungen und Produkten sind hiervon direkt betroffen. Letztendlich werden alle Verwender und die Verbraucher durch die Auswirkungen von REACH in der einen oder anderen Form betroffen sein. Da REACH teilweise enge Fristen für gewisse Verpflichtungen vorsieht, sind Hersteller, Importeure und Händler gut beraten, sich umgehend mit REACH und den Auswirkungen auf das eigene Produktportfolio zu beschäftigen, sich Gedanken über daraus erwachsende Verpflichtungen und damit möglicherweise verbundene Kosten zu machen und auch über Alternativen zu Produkten nachzudenken.
GHS
Von Vielen noch unbemerkt stehen auch die Auswirkungen des GHS (Globally Harmonized System) kurz bevor. Dabei handelt es sich keineswegs — wie oft angenommen — um chemikalienbezogene Regelungen allein für das Transportrecht, sondern es werden auch im Chemikalienrecht erhebliche Auswirkungen zu verzeichnen sein. Beispielsweise wird es zu ganz neuen Kennzeichnungen von Gebinden kommen; hier lösen viele neue Symbole die alten Gefahrensymbole ab. Auch wird es durch geänderte Einstufungsgrenzen zu einer Fülle von Umstufungen von Stoffen kommen; so ist zum Beispiel mit einem massiven Anwachsen der Zahl als giftig eingestufter Stoffe zu rechnen.
