Notfallmaßnahmen bei Bränden

Aus DiemerWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Alarmplan

Legen Sie in einem Alarmplan fest, welche Maßnahmen im Notfall durchzuführen sind


Fluchtwege und Notausgänge

Stellen Sie sicher, dass die Fluchtwege und die Notausgänge stets freigehalten werden.Sorgen Sie dafür, dass die Fluchtwege und die Notausgänge gekennzeichnet sind.


Flucht- und Rettungsplan

Erstellen Sie einen Flucht- und Rettungsplan. Der Flucht- und Rettungsplan sollte den Alarmplan enthalten. Er ist erforderlich in großen Bürogebäuden, weitläufigen Produktionsstätten oder Gebäuden mit unübersichtlichen Verkehrswegen und Treppen sowie in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Stellen Sie sicher, dass der Alarmplan regelmäßig aktualisiert wird (Telefonnummern, Namen). Der Flucht- und Rettungsplan sollte so gestaltet sein, dass alle Personen, die sich in Ihrem Unternehmen aufhalten, ihn schnell und direkt verstehen können (gegebenenfalls mehrsprachig).


Brandschutzordnung

Erstellen Sie gegebenenfalls eine Brandschutzordnung, in der die Brandschutzmaßnahmen für die verschiedenen Personengruppen im Unternehmen beschrieben sind – zum Beispiel für Kunden in Unternehmen mit Kundenverkehr oder bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Lassen Sie sich durch die zuständige Brandschutzbehörde/Feuerwehr beraten. Kennzeichnen Sie die Orte, an denen Feuer, offene Flamme und Rauchen verboten ist.


Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker, Sicherheitsmeister , Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Ingenieurbüros Dipl. - Ing. H. Diemer leisten bei der Beurteilung und Einrichtung solcher Arbeitsplätze wertvolle Hilfe. Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Mehr zum Thema Brandschutz

Persönliche Werkzeuge
Für unsere Kunden