Pendelhocker

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Pendelhocker keine Alternative zum Büro-Arbeitsstuhl
Pendelhocker keine Alternative zum Büro-Arbeitsstuhl

"Pendelhocker keine Alternative zum Büro-Arbeitsstuhl"

Wie der Fachausschuss Verwaltung der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V. unter Federführung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Hamburg mitteilt, sind Pendelhocker keine Alternative zum Büro-Arbeitsstuhl.


Der Fachausschuss dazu: Pendelhocker o.ä. sind in der Bundesrepublik Deutschland in den unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Die Frage, ob ein Pendelhocker als Alternative zum Büro-Arbeitsstuhl gesehen werden kann, wird häufig gestellt.


Arbeitsmedizinische Aspekte:

Auf Pendelhockern befinden sich die Benutzer wie beim Fitball im labilen Gleichgewicht. Durch die labile Gleichgewichtslage werden immer wieder kleine Ausgleichsbewegungen durch die Wirbelsäulenmuskulatur ausgeführt. Dadurch wird der beim Sitzen sonst üblichen und für die Wirbelsäule ungünstigen Haltungskonstanz entgegengewirkt. Die statische Beanspruchung der Muskulatur wird auf mehrere Muskelgruppen verteilt. Die beschriebenen Ausgleichsbewegungen haben am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz keinen nachweisbaren Trainingseffekt auf die betroffenen Muskelgruppen. Zudem nimmt der Benutzer wegen der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens bereits nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine Rundrückenhaltung ein. Die physiologische Lendenlordose wird aufgehoben. Für das Arbeiten in ständiger oder überwiegender Sitzposition bei gleichzeitig entspannter, ermüdungsfreier Körperhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit, wie für gut gestaltete Sitzgelegenheiten am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz gefordert, ist der Pendelhocker als alleinige Sitzgelegenheit aus arbeitsmedizinischer Sicht daher nicht geeignet.


Sicherheitstechnische Aspekte:

Sitzgelegenheiten müssen im Sinne der Prävention bestimmten sicherheitstechnischen und ergonomischen Kriterien genügen. Der Büro-Arbeitsstuhl soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern.


Primäre Anforderungen beim Einsatz an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sind neben unterschiedlichen Einstellmöglichkeiten zur Einnahme individueller ergonomischer Sitzhaltungen, Standsicherheit, Stabilität und definierte Rolleigenschaften. Pendelhocker erfüllen diese Anforderungen nur bedingt. Um an modernen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen mit mehreren Arbeitszonen flexibel von einem Bereich zum anderen gelangen zu können, um die Entfernung der Benutzer zur Ar-beitskante des Tisches sicher einzustellen und um zu verhindern, dass ein Büro-Arbeitsstuhl bei Entlastung wegrollt, sind diese Sitzmöbel mit gebremsten - an die Fußbodengegebenheiten angepassten - Rollen ausgestattet. Für die Höhenverstellung sorgt eine entsprechende Mechanik. Die Sitzfläche ist so gestaltet, dass die wirksam werdende Gewichtskraft des Benutzers optimal aufgenommen und eine gleichmäßige Druckverteilung gewährleistet wird. Die Rückenlehne unterstützt in den verschiedenen Sitzhaltungen die natürliche Form der Wirbelsäule.

Hinsichtlich der Standsicherheit und Stabilität sind Büro-Arbeitsstühle so konstruiert, dass die Benutzer verschiedene Sitzpositionen („dynamisches Sitzen“) einnehmen können, ohne dass der Stuhl kippt oder sich verformt.


Rechtliche Grundlagen:

Bei der Einrichtung bzw. Ausstattung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, sind die Betriebssicherheitsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln, also auch für Sitzgelegenheiten, dass die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte beim Benutzen der Sitzgelegenheiten einnehmen.


Die Bildschirmarbeitsverordnung fordert:

"Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen des Anhangs und sonstiger Rechtsvorschriften entsprechen". Demnach muss der Büro-Arbeitsstuhl ergonomisch gestaltet und standsicher sein.


Die Arbeitsstättenverordnung fordert:

"Das Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von Ihnen keine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen". Diese Forderung wird in der Arbeitsstätten-richtlinie "Sitzgelegenheiten" (ASR 25/1) konkretisiert.


Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft stellt in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ Anforderungen an das Handeln des Unternehmers. Demnach hat der Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsverfahren Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift, weiteren Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeits-schutzvorschriften entsprechen.

Nach Analyse des Unfallgeschehens wurden in der Berufsgenossenschaftlichen Information „Bildschirm und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ (BGI 650) eindeutige sicherheitstechnische und ergonomische Festlegungen für Sitzgelegenheiten, welche ständig oder überwiegend am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz genutzt werden, insbesondere zu den Fragen der Ausführung, der Standsicherheit, der Rolleigenschaften und des Materials getroffen. Dieser Leitfaden nimmt Bezug auf die Mindestanforderungen der grundlegenden Ergonomie- und Produktnormen und konkretisiert damit die Schutzziele der Bildschirmarbeitsverordnung.

Zusammenfassend vertritt der Fachausschuss „Verwaltung“ die Auffassung, dass Pendelhocker keine Alternative zum Büro-Arbeitsstuhl darstellen. Quelle:Silvester Siegmann BsAfB

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