Persönliche Schutzausrüstung
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Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung, z.B. Gehörschutz, Atemschutz u.a. wird in den Verordnungen definiert als jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person benutzt, getragen oder gehalten zu werden, um sich gegen Gesundheitsrisiken sowie Sicherheitsrisiken zu schützen.
Persönliche Schutzausrüstung kann gegen eine Vielzahl von Arbeitsrisiken eingesetzt werden:
- Hitze, Kälte und bei Arbeiten im Freien;
- bei Einwirkung gesundheitsschädlicher Stoffe, ionisierender Strahlung (radioaktive Stoffe), von Strahlmitteln, elektromagnetischer Strahlen, infektiöser Stoffe;
- beim Umgang mit elektrischem Strom, bei Schweißarbeiten; antistatische Schutzanzüge gegen elektrostatische Aufladungen;
- gegen mechanische Einwirkungen (Schnittverletzungen, mechanischen Druck, Stoßverletzungen) gegen Lärm und Vibrationen.
Bei bestimmten Arbeiten, wie z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, ist persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben. Das ist keine Schikane, sondern beruht auf vielen Erkenntnissen und Erfahrungen. Allerdings ist gerade das konsequente Benutzen von Schutzhandschuhen, Schutzbrillen & Co. in vielen Betrieben ein Schwachpunkt.
»Ich passe schon auf«, »ich mache das immer so«, »mir ist noch nie etwas passiert«, »die Handschuhe sind doch unbequem«, …: Das sind Ausreden, die nicht gelten können. Es ist immer die eigene Gesundheit, die man riskiert, wenn man sich nicht schützt.
Wer persönliche Schutzausrüstung benutzt, beweist Können und Vernunft. Echte Profis tragen persönliche Schutzausrüstung.
Übrigens: Wenn für bestimmte Arbeiten persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben ist, muss der Unternehmer sie zur Verfügung stellen.
Er muss die Mitarbeiter UNTERWEISEN u. anhalten , sie zu benutzen.
Und er muss die Anschaffungskosten tragen.

