Pflichten für Gefahrgutfahrer

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Kennzeichnung
Kennzeichnung

Da die bisherige Übergangsregelung zum Ende des Jahres ausläuft, müssen Fahrer für Gefahrgut-Transportfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen ab dem 1. Januar 2007 in Deutschland einen ADR-Befaehigungsnachweis erbringen. Folglich sind für diese Gefahrgutfahrer auch praktische Löschübungen obligatorisch. Der bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V. rät, die Gefahrgut-Ausrüstung aller Fahrzeuge auf Vollständigkeit und Funktionssicherheit zu überprüfen, der Transporteur haftet für vorschriftsmäßige Feuerlöscher-Wartung. Je nach Gewicht des Fahrzeuges sowie Art und Menge der Gefahrgut-Ladung sind ABC-Feuerlöscher mit entsprechender Löschmittelmenge mitzuführen.

Wer die Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern herangezogen werden – bei Schadensfällen droht eine Strafanzeige wegen Unterlassung und möglicherweise auch der Verlust des Fahrzeug- und Ladungs-Versicherungsschutzes.

Es empfiehlt sich daher, bei der Inspektion der Gefahrgut-Transport-Feuerlöscher durch einen qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb die gesamte Situation des Betriebes in Augenschein nehmen zu lassen und durchzusprechen.

Quelle: bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe

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