Prüfung elektrischer Pflegebetten

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Durch wen werden elektrische Pflegebetten geprüft?

Elektrisches Pflegebett
Elektrisches Pflegebett

Pflegebetten sind unabhängig von Alter und Zustand Medizinprodukte, die den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) unterliegen. Elektrisch betriebenen Pflegebetten gelten auch als elektrische Betriebsmittel. Daher unterliegen sie neben den rechtlichen Verpflichtungen nach der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) auch der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.


Die Prüfungen dürfen nur von Personen vorgenomen werden, die die Voraussetzungen nach §4 MPBetreibV erfüllen. Das heit, sie müssen auf Grund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten verfügen und über die hierfür erforderlichen Räume einschlielich deren Beschaffenheit, Größe, Ausstattung und Einrichtung sowie über die erforderlichen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel. Weiterhin müssen die mit der Prüfung beauftragten Personen bei der Durchführung und Auswertung der Prüfungen in ihrer fachlichen Beurteilung weisungsunabhängig sein. Die Verantwortung für die richtige Auswahl der Prüfer und die Durchführung der Prüfungen liegt beim Betreiber.


Die erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen erfolgen in Anlehnung an die Normen:

  • DIN VDE 0702: Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte
  • DIN EN 1970:2000: Pflegebetten für behinderte Menschen
  • DIN VDE 0751-1:2001-10: Wiederholungsprüfungen und Prüfungen vor der Inbetriebnahme von medizinischen elektrischen Geräten

Prüfungen durch hierzu befähigte Personen

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